Verbandsstrafen Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten

Karlsruhe · Fußballvereine haben gute Chancen, hohe Geldstrafen wegen Fehlverhaltens ihrer Fans künftig prinzipiell an die Täter weiterreichen zu können.

DFB-Strafen: Die höchsten Bußgelder für Klubs
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Die höchsten Geldstrafen für Fan-Ausschreitungen

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Foto: dpa, frg jai

In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag ließen die Richter durchblicken, dass sie dazu tendieren, dafür mit einem Grundsatzurteil die Grundlage zu schaffen. Die Entscheidung wurde für den frühen Nachmittag angekündigt.

Geklagt hat der 1. FC Köln. Der Verein musste 50.000 Euro Strafe zahlen und weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller detonierte auf dem Unterrang und verletzte sieben Zuschauer. Der Verein will von dem Werfer 30.000 Euro Schadenersatz. In Karlsruhe geht es um die Frage, ob der Mann dafür haftbar gemacht werden kann. (Az. VII ZR 14/16)

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte sich der FC zuvor nicht durchsetzen können. Den Berufungsrichtern fehlte es an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang. Der Mann habe zwar gegen Stadionpflichten verstoßen. Mit der Strafe sanktioniere der Deutsche Fußball-Bund (DFB) aber Versäumnisse des Vereins, zum Beispiel dass an den Eingängen nicht ausreichend kontrolliert worden sei.

Der Senat neige nach den Vorberatungen dazu, das anders zu sehen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eick. Die Strafe sei schließlich nicht unabhängig vom Zuschauerverhalten verhängt worden. Stadionordnung und Verbandsstrafe hätten das gleiche Ziel, nämlich einen geordneten Ablauf des Spiels sicherzustellen.

Der FC sehe nicht ein, für so eine "unsägliche Handlung" einzustehen, sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Sicherheit und Fankultur. Dem Klub geht es auch um die Kosten härterer Sanktionen wie etwa eines Zuschauerausschlusses. "Dann reden wir über Millionen, die man geltend zu machen hat", sagte Schönig. Hauptproblem sei aber, dass die Täter oft gar nicht ermittelt werden könnten.

Den Böllerwerfer hatten Umstehende festgehalten, nachdem er in der zweiten Halbzeit der Partie gegen den SC Paderborn 07 den Böller vom Oberrang geworfen hatte. Zwei Stunden nach dem Vorfall hatte er 1,94 Promille Alkohol und Cannabis-Spuren im Blut. Auch deshalb müsste sein Fall nach dem BGH-Urteil wohl noch einmal in Köln verhandelt werden. Denn das OLG hatte keine Feststellungen zur Schuldfähigkeit und auch nicht zur Höhe des angerichteten Schadens getroffen.

(dpa)
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