Berlin Scharfe Kritik an Maas' Gesetz

Berlin · Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht schon unter Beschuss. Nun verschwand sogar ein Tweet des Justizministers.

Am 26. November 2010 setzte Heiko Maas einen Tweet ab, für den sich damals kaum jemand interessierte: "Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden, was für ein Idiot Sarrazin ist." Prominent wird der Tweet über den umstrittenen SPD-Genossen Thilo Sarrazin erst jetzt - weil die Mitteilung verschwunden ist.

Wurde Bundesjustizminister Heiko Maas Opfer seines eigenen - und scharf kritisierten - Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das seit 1. Januar gilt? Dieses verlangt von sozialen Netzwerken, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung zu löschen. Das Bundesjustizministerium teilte unserer Redaktion mit, es habe den Tweet von 2010 nicht gelöscht. Deshalb erscheint es zunächst denkbar, dass Twitter hier aufgrund des neuen Gesetzes gehandelt und den Tweet entfernt hat.

Dass Twitter dahintersteckt, ist dennoch unwahrscheinlich. Twitter löscht Tweets in solchen Fällen nicht, sondern blockiert sie nur in dem Land, in dem der Tweet gegen ein Gesetz verstößt. Das Unternehmen setzt dann anstelle des Tweets einen Hinweis.

Beim Tweet von Heiko Maas über Thilo Sarrazin liegt der Fall jedoch anders. Wer versucht, diesen aufzurufen, sieht nur folgende Botschaft: "Sorry, diese Seite existiert nicht!" Das spricht dafür, dass Twitter mit dem Verschwinden des Tweets nichts zu tun hat - sondern jemand mit Zugriff auf Maas' Account ihn gelöscht hat. Gesichert ist das aber nicht. Twitter erklärte , das Unternehmen äußere sich nicht zu einzelnen Accounts.

Doch auch wenn das NetzDG in diesem Fall wohl nicht für das Verschwinden eines Tweets verantwortlich war, löst es massive Kritik aus. Das umstrittene NetzDG ermögliche einer "privaten Medienpolizei" bei den großen Online-Plattformen Facebook oder Twitter, bestimmte Inhalte aus dem Netz zu nehmen und somit Zensur zu betreiben, beklagte der Bundesverband der Zeitungsverleger. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte den Bundestag auf, "die Konsequenzen aus den verheerenden Erfahrungen" des neuen NetzDG zu ziehen.

Zuvor hatten auch Wirtschaftsverbände, Oppositionspolitiker und Netzaktivisten kritisiert, das Gesetz gefährde die Meinungsfreiheit. Dagegen verteidigte Bundesjustizminister Heiko Maas das Gesetz, das auf seine politische Initiative zurückgeht.

Das seit dem 1. Januar geltende NetzDG soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden. Große Onlinenetzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern - etwa Facebook, Twitter oder Youtube - müssen dafür sorgen, dass strafbare Inhalte nach Beschwerden innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, wenn sie sie für tatsächlich verboten halten. Werden die Posts und Videos nach Hinweisen nicht gelöscht, droht den Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro.

Problematisch daran ist laut Kritikern vor allem, dass von den privaten Unternehmen eingesetzte Teams und nicht unabhängige Gerichte darüber entscheiden, ob Inhalte strafbar sind und gelöscht werden.

Die aktuelle Debatte begann, nachdem Twitter einen Beitrag der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch mit Verweis auf das Gesetz gelöscht hatte. "Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?", hatte die Politikerin als Reaktion auf einen Tweet der Kölner Polizei in der Silvesternacht geschrieben, nachdem diese den Feiernden auch auf Arabisch einen guten Rutsch gewünscht hatte. Twitter löschte den Tweet gemäß dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast forderte eine Reform des Gesetzes. Neue, bundesweit zuständige Gerichte sollten über Äußerungen im Internet entscheiden, die bislang unter das NetzDG fallen. "Eine Privatisierung des Rechts kann niemand wollen", sagte Künast den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir sollten darum auch zentrale, bundesweit zuständige Gerichte diskutieren. Entsprechend spezialisierte Gerichte könnten für eine schnellere und einheitliche Rechtsprechung sorgen." Allerdings fehlen ohnehin Hunderte Richter und Staatsanwälte in Deutschland.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte gestern, es werde "sehr genau evaluiert werden, wie sich das Gesetz auswirkt und welche Erfahrungen mit ihm gemacht werden".

(RP)
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