Verwirrung bei den Athleten Das bedeuten die neuen Werberegeln des IOC und DOSB

Düsseldorf · Besonders Sportlerinnen und Sportler, die zwischen den Spielen nicht so sehr im Fokus stehen, würden es ohne Sponsoren oft gar nicht zu Olympia schaffen. Die neuen Werberegeln des IOC und des DOSB stiften allerdings Verwirrung.

 So veranschaulicht der DOSB den Sportlerinnen und Sportlern, wie sie sich bei Facebook präsentieren dürfen.

So veranschaulicht der DOSB den Sportlerinnen und Sportlern, wie sie sich bei Facebook präsentieren dürfen.

Foto: Screenshot DOSB-Broschüre

Die Fußball-Europameisterschaft ist seit drei Wochen vorbei. Wenn die offiziellen Sponsoren der Uefa, deren Werbebanden wochenlang im Fersehen sichtbar waren, nicht mehr so präsent sein sollten, dann liegt es sicherlich nicht daran, dass sie nicht alles dafür getan haben. Gefühlt war nur der Rasen nicht zugekleistert. Olympische Spiele sind da anders. Die Wettkampfstätten sind völlig werbefrei, die Optik bewegt sich irgendwo zwischen steril und anmutig, weil höchstens die Logos der Ausrüster auf der Kleidung zu sehen sind. Mehr nicht.

Spätestens seit Peking 2008, den ersten Sommerspielen nach der Erfindung von Twitter und Facebook, liegt der Fokus der IOC- und DOSB-Benimmregeln für die Sportler auch auf deren Social-Media-Aktivitäten. Denn die sind für viele Athletinnen und Athletinnen, die nicht so sehr im Rampenlicht stehen, die beste Möglichkeit, sich für Sponsoren in Szene zu setzen.

Die "Spielregeln" des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) nehmen Bezug auf Regel 40, §3 der Olympischen Charta, in der es heißt: "Kein Wettkampfteilnehmer, Trainer, Betreuer oder Funktionär darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung für Werbezwecke während der Olympischen Spiele einsetzen, außer dies wurde vom IOC genehmigt."

Was ist daran neu?

Die Möglichkeit, sich Werbemaßnahmen vom IOC vorab genehmigen zu lassen. "Die Regel 40 stärkt die Mitglieder der Olympiamannschaft und erleichtert die Zusammenarbeit mit individuelle (sic!) Sponsoren auch während der Olympischen Spiele", schreibt dazu der DOSB. Bis zum 6. April hätte dies angemeldet und bis zum 27. April genehmigt werden müssen. Die entsprechende Info-Broschüre trägt das Datum 22. Januar 2016.

Was gibt es für Einschränkungen?

Medaillen- oder offizielle Wettkampfbilder dürfen dabei nicht verwendet werden, auch darf durch Begriffe wie "Olympia" oder Slogans wie "höher, schneller, weiter" kein konkreter Bezug zu den Spielen hergestellt werden. Neben der vorherigen Anmeldung der Maßnahmen ist noch entscheidend, dass die Verbindung zwischen Athlet und Firma bereits seit mindestens drei Monaten besteht. Ein Sportausrüster darf den Katalog mit Bildern von Tennistar Andy Murray also problemlos weiter vertreiben. Langstrecken-Olympiasieger Mo Farah darf den Kunden weiterhin von der Verpackung eines Proteinriegels entgegenlächeln. Ein Uhrenhersteller darf jedoch nicht für sein Produkt mit dem Bild eines Turmspringers werben, der die Olympischen Ringe auf der Badehose trägt.

Was bedeutet "während der Olympischen Spiele"?

Es gibt eine sogenannte "frozen period" vom 27. Juli bis 24. August 2016, sie hat also neun Tage vor der Eröffnungsfeier begonnen und dauert bis drei Tage nach der Schlussfeier.

Was ist mit den Social-Media-Präsenzen der Sportlerinnen und Sportler?

Auch diese müssen zunächst einmal werbefrei sein. Sponsorenschriftzüge im Titelbild des Facebook-Accounts sind zum Beispiel nicht erlaubt. Auf der persönlichen Webseite kann Werbung zu sehen sein, nicht jedoch im direkten Umfeld einer möglichen Olympia-Berichterstattung.

Was ist mit den Social-Media-Aktivitäten von Unternehmen?

"Nicht-olympische Sponsoren dürfen keinesfalls (...) Social-Media-Inhalte mit olympischen Bezug von IOC/ OCOG RIO2016/DOSB/Deutsche Olympiamannschaft 'retweeten' oder 'teilen'", heißt es außerdem. Der Satz sorgt bei Juristen für Stirnrunzeln. Medienanwalt Carsten Ulbrich sagte Spiegel Online: "Diese Regel ist natürlich absurd."

Außerdem dürften Social-Media-Aktivitäten von Nicht-Olympia-Sponsoren kaum als Markenverletzung durchgehen, wenn sie ihren Athletinnen oder Athleten schlicht und einfach gratulieren, also nicht schreiben: "XY hat Gold gewonnen, weil er ein Auto von ABC fährt."

Wie reagieren Sportler darauf?

Sven Knipphals, deutscher Olympiateilnehmer im Sprint, hat kein Verständnis: "Das IOC soll nicht irgendeinen scheinheiligen Mist von olympischer Charta erzählen, sondern klar sagen, dass sie ihr Sponsoring schützen wollen", sagte der 30-jährige Hannoveraner im Gespräch mit unserer Redaktion.

Knipphals fordert, dass IOC und DOSB bei solchen Fragen die Sportler mit ins Boot holen, anstatt im Alleingang Entscheidungen zu fällen. "Das IOC macht sich die Taschen voll und wir Sportler bekommen vom großen Kuchen nichts ab. Und dann darf mein kleiner Sponsor nicht mal eine Anzeige mit Glückwünschen für Rio in einer Lokalzeitung schalten." Laut Knipphals sind einige deutsche Athleten verwirrt, was sie nun dürfen und was nicht. "Das ist alles viel zu kompliziert. Am Ende schadet es doch der Veranstaltung, wenn die Sportler aus Unsicherheit ihre sozialen Kanäle gar nicht mehr bedienen."

Wie geht der DOSB mit der Kritik um?

Michael Vesper, Chef de Mission der Olympiamannschaft, betont, dass die nicht-kommerzielle Nutzung von bestimmten Hashtags uneingeschränkt möglich ist.

(jaso)
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