Richter raten zu Beschwerde gegen eigene Urteile

Karlsruhe (dpa). Im Streit um die Besetzung eines Senats am Bundesgerichtshof droht eine weitere Eskalation. Der 2. Strafsenat erklärte, er halte die derzeitige Besetzung seiner Richterstellen weiter für rechtswidrig.

Zugleich forderten die Richter jedoch indirekt dazu auf, gegen ihre eigenen Urteile Verfassungsbeschwerden einzulegen. Wegen eines Rechtsstreits um eine Beförderung ist der Vorsitz im 2. Strafsenat seit Februar 2011 nicht besetzt. Zu Jahresbeginn hatte der Vorsitzende des 4. Strafsenats den Vorsitz im 2. Senat mitübernommen. Ein Teil der Richter hält das für unzulässig.

(RP)
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