Wuppertal/Karlsruhe Neues Verfahren für "Scharia-Polizei"

Wuppertal/Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof kippt die Freisprüche für die Wuppertaler Gruppe.

Der Prozess um die Wuppertaler "Scharia-Polizei" muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche des Landgerichts für sieben Männer gestern auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Die Richter hätten nicht richtig abgewogen, ob das Tragen von Warnwesten - zum Teil mit dem Aufdruck "Shariah Police" - gegen das Uniformverbot verstößt, entschied das Gericht. Alle sieben Angeklagten, damals zwischen 25 und 34 Jahre alt, waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt (Az.: 3 StR 427/17).

Die Männer waren im September 2014 nachts durch die Wuppertaler Innenstadt gezogen. Dabei trugen sie handelsübliche orange Warnwesten. Ihr Ziel war es, junge Muslime vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abzuhalten. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht. Dieses fußt auf dem Koran und der überlieferten Lebenspraxis des Propheten Mohammed.

Während der Aktion kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen waren Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst, ein großes Medienecho nach sich gezogen und auch den Landtag beschäftigt.

Als entscheidenden Mangel nannte der BGH, dass die Wuppertaler Richter nicht beachtet hätten, wie die Aktion auf die Zielgruppe, nämlich Muslime, gewirkt habe. Dass die Aufsicht einer Spielhalle gelassen reagiert habe und andere Passanten die "Scharia-Polizei" eher als Junggesellenabschied eingestuft hätten, sei nicht entscheidend.

Der Islamisten-Prediger und mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, spielt in dem Verfahren keine Rolle mehr. Er wurde wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

(dpa)
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