Analyse Mit Härte gegen Hass im Netz

Berlin · Etwas mehr Videoüberwachung ist okay, aber sobald ein Minister den Hasskommentaren im Internet den Garaus machen will, soll die Freiheit in Gefahr sein. Warum wir das neue Gesetz des Justizministers dringend brauchen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages steht eigentlich nicht im Verdacht, eine Gruppe von Lobbyisten zu sein. Gleichwohl werden seine Gutachten oftmals, je nach Ergebnis, für politische Ziele instrumentalisiert. Dem Gutachten vom 12. Juni 2017 aus dem Bereich "Kultur, Medien und Sport", einem Dokument von 17 Seiten, ergeht es eben so. Seine Aussagen sind Wasser auf die Mühlen aller Kritiker des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" von Justizminister Heiko Maas (SPD). Es dient der illustren Front aus Bürgerrechtlern, Hetzern, Juristen und IT-Branchenverbänden als weiterer Beleg für die Untauglichkeit seines Gesetzes.

Maas möchte die sozialen Netzwerke endlich zum Löschen rechtswidriger Inhalte bewegen. Seine Widersacher fürchten, dass Maas die Meinungsfreiheit im Internet auf das Abstellgleis manövriert, wenn nicht vollständig aushebelt. Ausgerechnet im Internet, möchte man anfügen, wo Freiheit und Feigheit nicht weit voneinander entfernt liegen, wo ein jeder unter dem Deckmantel der Anonymität lügen, beleidigen und hetzen kann. Schluss damit, sagt Heiko Maas. Verfassungswidrig, sagt der Wissenschaftliche Dienst.

Kaum ein Gesetz dieser Legislaturperiode hat derart polarisiert wie der Entwurf des Justizministers. Jahrelang hat man ihm vorgeworfen, er tue zu wenig gegen den im Internet grassierenden Hass. Dagegen, dass Flüchtlinge als Terroristen verunglimpft werden, Politiker als Kinderschänder oder Journalisten als Agitprop-Maschinen. Dann legt Maas einen Entwurf vor, um genau dem den Garaus zu machen, und schon läuft die Republik Sturm. Dabei ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dringend notwendig. Es setzt dem rechtsfreien Raum des Netzes endlich Grenzen. An welchen Stellen die Kritik an dem Gesetz berechtigt ist - und wo nicht.

Vorwurf: Facebook entscheidet, was rechtswidrig ist

Das Gesetz sieht vor, dass "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden vollständig aus den Netzwerken entfernt werden müssen. Für alle anderen rechtswidrigen Beiträge bleibt den Betreibern eine Frist von einer Woche. Kritiker werfen Maas daher vor, er lege die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit in die Hände eines Privatunternehmens. Das Argument ist etwas bizarr. Denn auch jetzt schon entscheiden Teams der Internetunternehmen, was sie löschen. Sie tun dies indes auf der Grundlage von selbst entwickelten "Gemeinschaftsstandards". Diese Standards sehen etwa vor, dass die Leugnung des Holocaust nur in Deutschland, Österreich, Frankreich und Israel zur Löschung des Beitrags führt - überall sonst nicht. Das neue Gesetz würde diese willkürliche Grundlage durch das deutsche Recht ersetzen. Auch Zeitungsverlage entscheiden indes selbstständig, welche Leserbriefe sie veröffentlichen und welche nicht. Ein Problem ist der Begriff "offensichtlich": Was ist schon offensichtlich rechtswidrig? Ab welcher Schwelle ein Facebook-Beitrag den objektiven Tatbestand einer Straftat erfüllt, wird in der Praxis nicht ganz einfach zu bestimmen sein. Der Grenzfall ist kritisch.

Vorwurf: Die Meinungsfreiheit gilt nicht mehr, es droht Zensur

Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Das Gesetz sei mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar, weil auch rechtmäßige Beiträge gelöscht werden könnten. Die Urheber dieser rechtmäßigen Beiträge könnten sich nicht gegen den Staat zur Wehr setzen, sondern nur gegen Facebook privatrechtlich. Der Verfasser des Gutachtens schlägt daher vor, dass unabhängige Selbstkontrolleinrichtungen die Prüfung der kritischen Beiträge übernehmen könnten. Inwiefern die Meinungsfreiheit dadurch weniger belastet werden könnte, ist nicht ersichtlich. Der Kampf für Meinungsfreiheit wird im Internet entschiedener ausgefochten als in der analogen Welt. Wenn eine Regierung mehr Videoüberwachung einführen will, dann treibt das kaum jemanden auf die Straße. Wenn aber ein Justizminister Hasskommentaren den Kampf ansagt, dann soll die Freiheit bedroht sein. Die Meinungsfreiheit aber gilt nicht grenzenlos. Sie ist ein hohes Gut, eines, das, wie das Bundesverfassungsgericht schreibt, von "schlechthin konstituierender Bedeutung" ist. Aber wollen wir grässlichen Beleidigungen, Enthauptungen durch Terroristen, Hetze und Aufrufen zur Gewalt einen grundrechtlichen Schutz gewähren? Im Interview mit unserer Redaktion hatte Heiko Maas gesagt: "Uns geht es vielmehr um den Schutz der Meinungsfreiheit derer, die im Netz durch kriminelle Hetze mundtot gemacht werden sollen." Es sei "völliger Unsinn", dass die Meinungsfreiheit gefährdet würde, sagte Maas.

Vorwurf: Die Geldbußen sind zu hoch, das Verfahren zu kompliziert

Für den Fall, dass die sozialen Netzwerke der ihnen aufgetragenen Löschpflicht nicht nachkommen, drohen ihnen Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro. Allerdings auch nur, wenn sich strukturell Lücken im Verfahren der Netzwerkbetreiber auftun. Wenn Facebook einen einzelnen rechtswidrigen Beitrag nicht löscht, wird das Unternehmen nicht 50 Millionen Euro zahlen müssen. Genau das wollen die Lobbyisten der Firma die Nutzer aber glauben lassen. Bußgelder dieser Größenordnung seien existenzbedrohend, heißt es. Man möchte fast darüber lachen. Facebook fürchtet sich auch vor dem enorm hohen Aufwand, der durch Berichtspflichten, Streitigkeiten und Löschvorgänge entstehen wird. Es ist klar, warum: Das kostet Geld.

Der Gesetzentwurf mag nicht perfekt sein, er mag Schwächen haben, die in der Praxis Probleme bereiten werden. Aber es ist der einzige Vorschlag, der die Durchsetzung von Recht in diesem diesigen Feld der sozialen Netzwerke ermöglicht. Und deswegen ist es auch der beste Vorschlag. Facebook und Co. schaffen eine Gefahr durch das Bereitstellen ihrer Plattformen. Für diese Gefahr müssen sie wie ein Autofahrer besondere Haftpflichten übernehmen.

(her)
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