Abstimmung Heftiger Schlagabtausch bei Sterbehilfe-Debatte im Bundestag

Berlin · In einer engagierten, aber respektvoll geführten Debatte hat der Bundestag am Freitag um eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland gerungen.

 Der CDU-Abgeordnete Michael Brand während seiner Rede im Bundestag zum Thema Sterbehilfe.

Der CDU-Abgeordnete Michael Brand während seiner Rede im Bundestag zum Thema Sterbehilfe.

Foto: dpa, kdg gfh

Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies darauf hin, dass drei der vier vorliegenden Gesetzentwürfe verfassungsrechtliche Mängel hätten. Jeder dieser Entwürfe würde eine Klage nach sich ziehen, wenn er Gesetz würde, sagte Zypries. Sie machte deutlich, dass sie die bestehende Regelung für ausreichend hält.

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte in der abschließenden Beratung: "Besser kein Gesetz, als ein schlechtes Gesetz." Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hielt dem entgegen, es sei auch keine Lösung, keinem der Gesetzentwürfe zuzustimmen. Sie ließ erkennen, dass sie für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe eintritt.

Der CDU-Abgeordnete Michael Brand appellierte an die Parlamentarier, mit einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe Menschen vor unlauteren Angeboten zu schützen. Brand wies den Vorwurf zurück, der von ihm mitinitiierte Gesetzentwurf kriminalisiere Ärzte.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), der Mitinitiator eines konkurrierenden Gesetzentwurfes ist, warnte erneut vor einer Verschärfung des Strafrechts. Die Mehrheit der Bevölkerung lehne dieses ab. Am Sterbebett sollten Familienangehörige und Ärzte stehen, nicht der Staatsanwalt. Hintzes Entwurf will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorwurf Hintzes entschieden zurück, er wolle mit seiner Unterstützung des Entwurfs von Michael Brand und Kerstin Griese den Staatsanwalt ans Krankenbett holen. Die SPD-Abgeordnete Griese unterstrich, der Suizid und die Beihilfe blieben auch nach ihrem Entwurf straffrei.

(lsa/dpa)
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