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Finanzen Koalition einigt sich auf Erhöhung des Kinderzuschlags

Berlin · Union und SPD haben sich auf eine Anhebung des Kinderzuschlags sowie auf Steuererleichterungen für 2017 und 2018 verständigt. Der Zuschlag für Geringverdiener soll zum Jahreswechsel um zehn Euro auf 170 Euro monatlich steigen.

Was der Staat für Kinder ausgibt
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Foto: dpa, Arno Burgi

Das verlautete am Donnerstag aus Koalitionskreisen in Berlin. Über die Verständigung hatte zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet. Die Einigung kam den Angaben aus Koalitionskreisen zufolge auf Ebene der Parteichefs im Vorfeld des Spitzengesprächs der Koalition am Donnerstagmittag zustande. Dort solle die Einigung besiegelt werden. Das Entlastungsvolumen beträgt in der Endstufe 2018 etwa 6,3 Milliarden Euro, davon werden 2,6 Milliarden Euro bereits 2017 wirksam.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte ihre Forderung nach dem höheren Kinderzuschlag mit ihrer Zustimmung zu den von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewünschten Steuererleichterungen verknüpft. Für beides ist der Weg nun offensichtlich frei.

Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen decken können, aber nicht über ausreichende Mittel verfügen, um auch ihre Kinder angemessen zu versorgen. Mit dem Zuschlag soll erreicht werden, dass diese Eltern nicht wegen ihrer Kinder auf Hartz IV angewiesen sind.

Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu den Steuern sieht eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 8652 Euro um 168 Euro auf 8820 Euro im kommenden Jahr und 2018 dann um weitere 180 Euro auf 9000 Euro vor. Der Kinderfreibetrag soll 2017 von jetzt 4608 Euro um 108 Euro auf 4716 Euro steigen und im Folgejahr dann um weitere 72 Euro auf 4788 Euro.

Das Kindergeld soll in den kommenden beiden Jahren um jeweils zwei Euro steigen. Für das erste und zweite Kind steigt der jeweilige Betrag damit von derzeit 190 Euro auf zunächst 192 und 2018 dann 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld bis 2018 in ebenfalls zwei Schritten auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf je 225 Euro.

Mit der Anhebung der Freibeträge zieht die Regierung die verfassungsrechtlich gebotenen Folgerungen aus dem Existenzminimumbericht, der bisher allerdings nur in einer provisorischen Vorab-Fassung vorliegt. Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag.

Durch eine Verschiebung des gesamten Steuertarifs um 0,73 Prozent 2017 und 1,65 Prozent 2018 wird - gemessen an der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres - die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Dies kommt allen Steuerzahlern zugute. Die kalte Progression würde ansonsten bewirken, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.

Opposition und Sozialverbände kritisieren die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags für Geringverdiener um zehn Euro auf 170 Euro monatlich als zu gering. "Mit dieser lächerlichen Scheinlösung will die Große Koalition davon ablenken, dass sie nichts Handfestes gegen Kinderarmut unternimmt", erklärte die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, bezeichnete die Erhöhung als "unglaubliche Farce".

"Diese halbherzige Mini-Anpassung bei Kinderzuschlag und Kindergeld wird weder die Armut von Familien wirksam bekämpfen, noch die Kluft zwischen armen und reichen Familien spürbar verringern", erklärte Schneider. Spitzenverdiener würden durch Steuereinsparungen beim Kinderfreibetrag deutlich mehr entlastet als Normalverdiener durch das Kindergeld. Außerdem forderte Schneider, dass die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien um 29 Prozent angehoben werden.

Als "Bürokratiemonster" bezeichnete Kipping den Kinderzuschlag. "Viele Eltern die einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, werden abgelehnt." Auch wüssten viele Eltern gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Zuschlag hätten. Zwei Drittel der Berechtigten würden ihn nicht nutzen.

(hebu/afp)
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