G20 in Hamburg Karlsruhe erlaubt Protestcamp — aber stark eingeschränkt

Karlsruhe/Hamburg · Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf voraussichtlich starten. Das Bundesverfassungsgericht hob ein generelles Verbot auf. Aber die Hansestadt darf Auflagen verhängen.

 Protest für das geplante G20-Protestcamp im Stadtpark Hamburg.

Protest für das geplante G20-Protestcamp im Stadtpark Hamburg.

Foto: dpa, pil csa

Die Richter verpflichteten Hamburg nicht zur uneingeschränkten Duldung des geplanten Camps im Hamburger Stadtpark. Die Hansestadt könne ausdrücklich den Umfang beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren. Die Veranstalter des geplanten G20-Protestcamps hatten gegen das Verbot der Hansestadt geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht wies zusätzlich darauf hin, dass Sicherheitsbelange bislang gänzlich außen vor geblieben seien. Entscheidungen dazu blieben den Behörden unbenommen. "Ob und inwieweit sie das Protestcamp unter diesen Gesichtspunkten weiter beschränken oder auch untersagen können, ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung", teilten die Richter mit.

Organisatoren nutzen letzte Chance

Sehr viele Fragen blieben damit zunächst offen. Nach den ursprünglichen Plänen sollte das "Antikapitalistische Camp" vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, mit bis zu 3000 Zelten und 10.000 Teilnehmern aus aller Welt. Es ist als Protest gedacht gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe.

Das zuständige Bezirksamt hatte das Camp untersagt und das mit dem Schutz der Grünanlage begründet. Dagegen zogen die Veranstalter vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte der Hansestadt auch zunächst aufgegeben, das Camp zu dulden. Diese Entscheidung hatte allerdings das Oberverwaltungsgericht Ende vergangener Woche in letzter Instanz kassiert. Mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nutzten die Organisatoren ihre letzte Chance, die Genehmigung durchzusetzen.

Richter sehen "schwierige Fragen"

Die Verfassungsrichter haben bisher nur über den Eilantrag und nicht über die Verfassungsbeschwerde entschieden. Diese werfe "schwierige und ... ungeklärte Fragen" auf, teilten die Richter mit. Sie haben zu prüfen, inwieweit das Camp von der Versammlungsfreiheit geschützt ist. Das wird abschließend aber erst nach dem G20-Gipfel möglich sein. Erschwerend kommt hinzu, dass das Camp in Hamburg bisher nur nach der Grünanlagenverordnung, nicht nach Versammlungsrecht beurteilt wurde.

Um unter dem Zeitdruck die Nachteile für beide Seiten möglichst gering zu halten, kommen die Richter den Aktivisten und der Stadt ein Stück weit entgegen. Die Rede ist von einem "Ausgleich", der den Organisatoren die Durchführung des Camps "möglichst weitgehend ermöglicht". "Anderseits müssen aber nachhaltige Schäden des Stadtparks verhindert und die diesbezüglichen Risiken für die öffentliche Hand möglichst gering gehalten werden."

Aktenzeichen 1 BvR 1387/17

(wer/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort