Urteil "Spaghettimonster-Kirche" ist keine Religionsgemeinschaft

Brandenburg/Havel · Der satirische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Laut Gericht fehlt eine gemeinsame Weltanschauung sowie der Gottesbezug.

 Rüdiger Weida von der "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" neben seinem Schild "Nudelmesse" in Templin.

Rüdiger Weida von der "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" neben seinem Schild "Nudelmesse" in Templin.

Foto: dpa, ppl vfd fux

Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen der Stadt Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen "Nudelmessen" zu werben, entschied das Oberlandesgericht am Mittwoch.

Der Parodie-Verein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe er das gleiche Recht wie die christlichen Kirchen. Diese dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen.

Dagegen erklärten die Richter, den "Pastafaris" genannten Mitgliedern fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie zum Beispiel das "Monsterunser" zeige. Nach dem Inhalt der Satzung fehle zudem der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug.

Der Verein werde nun vor den Bundesgerichtshof und gegebenenfalls auch zum Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte der Vorsitzende Rüdiger Weida an. "Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof."

(dpa)
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