Tödliches Wetttrinken Urteil gegen Wirt bleibt rechtskräftig
Karlsruhe (RPO). Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Wetttrinken mit einem Schüler hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen Berliner Wirt bestätigt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte.
29.03.2010
, 19:00 Uhr
Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.