Prozess nach Schüssen am Kölner Großmarkt Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Kaufmann

Köln · Im Prozess um eine Schießerei am Kölner Großmarkt hat die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Mann soll sich bei einem Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) gegen seine Festnahme gewehrt haben. Der Angeklagte hatte geglaubt, Opfer eines Überfalls zu werden.

 Fast fünf Jahre nach der Schießerei bei einem SEK-Einsatz am Kölner Großmarkt steht ein Kaufmann (l.) vor Gericht.

Fast fünf Jahre nach der Schießerei bei einem SEK-Einsatz am Kölner Großmarkt steht ein Kaufmann (l.) vor Gericht.

Foto: dpa, obe pil

Die Staatsanwältin warf dem Mann in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht nur noch einen Verstoß gegen das Waffenrecht und eine versuchte Nötigung vor. Ursprünglich war er auch wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Es sei aber nicht zu widerlegen, dass der Angeklagte an einen Überfall geglaubt habe, als ihn SEK-Beamte ergreifen wollten, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Verteidigung: Mandant hat großen Schaden erlitten

Seine Verteidigung regte an, darüber nachzudenken, ob das Gericht womöglich ganz von einer Strafe absehen könnte. Der 56-Jährige habe aufgrund der ganzen Geschichte schon sehr viel Schaden erlitten. Rechtsanwalt Gottfried Reims kritisierte vehement die Arbeit der Ermittler und die Aussage eines SEK-Beamten direkt nach dem Vorfall. Das Urteil wird für Dienstag erwartet.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 19. Juni 2011 auf einen SEK-Beamten geschossen zu haben, als ihn das Spezialeinsatzkommando - ausgestattet mit einem Durchsuchungsbeschluss - in seinem Auto festnehmen wollte. Er bestritt das bereits am ersten Prozesstag. Das SEK feuerte damals mehrere Kugeln auf den Wagen und verletzte den Kaufmann schwer. Zudem wird ihm vorgeworfen, schon zuvor einer ehemaligen Angestellten einen Revolver an den Kopf gehalten zu haben.

(lnw)
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