Köln Bewährungsstrafe für tödlichen Streit nach Disco-Besuch

Köln · Nach einem tödlichen Streit bei einem Disco-Besuch ist ein 33 Jahre alter Mann zu einer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Kölner Landgericht sprach ihn am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

 Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig.

Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig.

Foto: dpa, obe pzi

Der Mann hatte im April 2012 seinen Kontrahenten mit seinem Gipsarm niedergeschlagen und ihm anschließend gegen den Oberkörper getreten. Das 24 Jahre alte Opfer starb an den Verletzungen.

Als mildernde Umstände bewertete das Gericht, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Außerdem hatte er nach Berechnungen eines Rechtsmediziners zur Tatzeit etwa 2,3 Promille Alkohol im Blut und war somit nur eingeschränkt schuldfähig. Die Kammer ging außerdem davon aus, dass der 33-Jährige nicht vorsätzlich gehandelt hat. Vielmehr habe es sich um eine Reaktion auf einen Angriff gehandelt, erklärte der Richter.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er habe sich in eine Auseinandersetzung eingemischt, um einem Freund zu helfen. Plötzlich habe ihn jemand von hinten angegriffen. Daraufhin habe er den Angreifer zu Boden gestreckt. "Als er wieder aufstehen wollte, habe ich gegen seinen Oberkörper getreten." Eine Tötungsabsicht bestritt er.

Die Beweisaufnahme gestaltetet sich nach Worten des Richters schwierig. Alle Beteiligten seien müde oder betrunken gewesen - "oder beides". Außerdem sei es zur Tatzeit dunkel gewesen und die Zeugen hätten einander teilweise widersprochen. Dazu komme, dass zwischen der Tat und dem Prozessbeginn viel Zeit vergangen sei. Das alles seien "Umstände, die der Wahrheitsfindung im Wege standen". Im Zweifel sei die für den Angeklagten günstigste Version anzunehmen.

(dpa/isf)
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