Katastrophe bei Technofestival in Duisburg Loveparade-Prozess beginnt Anfang Dezember

Duisburg · Der Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg soll Anfang Dezember beginnen. Der Vorsitzende der zuständige Strafkammer habe den Verteidigern und den Vertretern der Nebenkläger den 6. oder dem 8. Dezember als Prozessauftakt vorgeschlagen, teilte das Duisburger Landgericht am Mittwoch mit.

Bei dem Technofestival waren am 24. Juli 2010 an einer Engstelle 21 Menschen im Gedränge zu Tode gekommen, mindestens 652 wurden verletzt. Die Opfer kamen aus Deutschland, China, Australien, Spanien, Italien und den Niederlanden.

Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Erwartet wird ein Mammutprozess, für den das Gericht auf dem Gelände der Messe Düsseldorf einen Saal im Kongresszentrum gemietet hat. Das Gericht steht unter Zeitdruck: Liegt bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, verjähren die vorgeworfenen Taten. Die Kammer will regelmäßig an drei Tagen pro Woche verhandeln, möglichst dienstags, mittwochs und donnerstags. Bis Mitte Februar 2018 sind zunächst 23 Verhandlungstage eingeplant. Weitere Termine will die Kammer zu einem späteren Zeitpunkt mit den Verfahrensbeteiligten abstimmen.

Das Landgericht hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im April aufgehoben. Es hält eine Verurteilung der Angeklagten für "hinreichend wahrscheinlich".

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