Roaminggebühren, Handyverträge, Kabelfernsehen Das ändert sich für Verbraucher im Juni

Berlin · Rechtzeitig zur Urlaubssaison fallen die Zusatzgebühren fürs Telefonieren und Surfen im Ausland weg. Außerdem schaltet Unitymedia unter anderem in NRW die analoge Übertragung im Kabelfernsehen ab. Ein Überblick über die Änderungen für Verbraucher im Juni.

  • Roaming-Gebühren: Die Zusatzgebühren fürs Telefonieren, Nachrichten verschicken und Surfen im Internet im EU-Ausland fallen am 15. Juni komplett weg. Bei einem zeitweiligen Aufenthalt im Ausland, also im Urlaub oder auf Geschäftsreise, zahlen Nutzer dann die Tarife ihres Heimatlandes. Nur bei einem Daueraufenthalt dürfen Anbieter weiterhin einen Aufpreis verlangen. Die Aufhebung der Roaming-Gebühren ist das Ende eines langwierigen Prozesses: Seit 2007 sind die erlaubten Aufschläge für Telefonieren, SMS und Internetnutzung bereits schrittweise um insgesamt 90 Prozent reduziert worden. Für die Anbieter entstehen allerdings weiterhin Kosten, wenn ihre Kunden Netze im Ausland nutzen. Einige haben ihre Tarife mit Roaming daher teils schon im vergangenen Jahr erhöht. Zudem gibt es neue Tarife, die eine Auslandsnutzung komplett ausschließen.
  • Handyverträge: Ab dem 1. Juni haben Telefonkunden zudem einen besseren Überblick: Alle Anbieter müssen die "wesentlichen Inhalte" von Festnetz- und Mobilfunkverträgen, die einen Internetzugang ermöglichen, auf einem Produktinformationsblatt zusammenfassen. Zur genau definierten Zahl der Informationen gehören unter anderem die verfügbaren Datenübertragungsraten - aufgeschlüsselt nach Upload und Download — die Vertragslaufzeiten und Ausstiegsmöglichkeiten sowie die monatlichen Kosten. Das soll versteckte Kosten sichtbar machen und die Vergleichbarkeit verbessern. Außerdem haben Verbraucher künftig das Recht, die tatsächliche Datenübertragungsrate ihrer Internetverbindung prüfen zu lassen. Worauf Sie bei einem Handy-Vertrag achten sollten, lesen Sie hier.
  • Elektrogeräte: Wenn Händler ihrer Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte nicht nachkommen, drohen ihnen ab sofort hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Seit vergangenem Sommer schon ist der Handel dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte auch ohne Kassenzettel zurückzunehmen und zu entsorgen — bei kleineren Geräten wie einem Toaster gilt dies auch, ohne dass gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird. Die Regelungen betreffen Händler, die auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte anbieten. Betroffen sind auch Onlinehändler mit entsprechend großen Versand- oder Lagerflächen.
  • Kabelfernsehen: Unitymedia läutet das Ende des analogen Kabelfernsehens ein. Die Programme werden im Juni schrittweise abgeschaltet: zunächst in Baden-Württemberg, dann in Hessen und zuletzt in Nordrhein-Westfalen (ab dem 20. Juni). Nach Unternehmensangaben sind insgesamt rund 640.000 Analognutzer von der Umstellung betroffen und müssen sich einen Digitalreceiver oder einen Fernseher mit DVB-C-Empfänger zulegen. Ein Technikerbesuch ist nicht nötig: Bei Kabelanschlüssen von Unitymedia werden die analogen und digitalen Signale seit Jahren gemeinsam übertragen. Was Sie zur Umstellung wissen müssen, lesen Sie hier.
(wer/AFP/dpa)
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