Gesetz gegen Hasskommentare Alle gegen Heiko Maas

Der Bundesjustizminister will Hasskommentaren im Internet mit einem Gesetz den Garaus machen. Bei einer Anhörung im Bundestag stellen sich Experten aber gegen das Vorhaben. Ob Heiko Maas noch Erfolg hat, ist fraglich.

 Das Anti-Hass-Gesetz von Heiko Maas wird von vielen Fachleuten kritisiert (Archiv).

Das Anti-Hass-Gesetz von Heiko Maas wird von vielen Fachleuten kritisiert (Archiv).

Foto: dpa, bsc

Als Renate Künast darum bittet, dass alle Journalisten nun den Raum verlassen mögen, will sie mit der Sitzung beginnen. Doch die Vorsitzende des Rechtsausschusses erhält einen dezenten Hinweis, dass sie sich vertan haben müsse. Also korrigiert sich die Grüne, sie wollte nur die Kameraleute des Saales verweisen, nicht die Schreiber. Ihr Fehler sei bedauerlich, aber nicht "offensichtlich rechtswidrig", merkte sie ironisch an. Damit war Renate Künast mitten im Thema der Expertenanhörung: dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das sieht nämlich vor, dass "offensichtlich rechtswidrige" Beiträge innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen.

Mit dem Gesetz will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Hasskommentaren und Falschnachrichten in sozialen Netzwerken den Kampf ansagen. Eine illustre Front aus Bürgerrechtlern, Juristen, IT-Branchenverbänden und auch einfachen Hetzern läuft dagegen Sturm. Ob das Gesetz, das von Union und SPD in den Bundestag eingebracht wurde, in dieser Legislaturperiode überhaupt noch verabschiedet wird, erscheint nach der Anhörung am Montag fraglich. Fast alle Experten kritisierten den Entwurf. Außerdem endet die Legislaturperiode faktisch in zwei Wochen.

Facebook und Co. drohen hohe Geldbußen

Vor allem die Gefahr, dass Facebook, Twitter und Co. im Zweifel zu viele Beiträge löschen könnten, bereitete den Sachverständigen Sorgen. So sagte Bernd Holznagel, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster: "Das Gesetz setzt Anreize, Inhalte zu löschen." Um hohen Bußgeldzahlungen zu entgehen, könnten die Netzwerke dazu geneigt sein, auch legale Beiträge zu löschen.

Das Gesetz sieht vor, dass "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden vollständig aus den Netzwerken entfernt werden müssen. Für alle anderen rechtswidrigen Beiträge bleibt den Betreibern eine Frist von einer Woche. Für den Fall, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen Nutzern dieser Löschpflicht strukturell nicht nachkommen, drohen bis zu 50 Millionen Euro Geldbuße. Strukturell bedeutet: Wenn Facebook bloß einen einzelnen rechtswidrigen Beitrag nicht löscht, wird das Unternehmen nicht 50 Millionen Euro zahlen müssen.

"Das bricht dem Gesetz das Genick"

Über die Geldbußen soll zunächst das Bundesamt für Justiz entscheiden. Um sich rechtlich abzusichern, kann es allerdings vorab eine richterliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines Beitrags einholen. Zuständig wäre in all diesen Verfahren allein das Amtsgericht Bonn. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, wies daraufhin, dass das Gericht diese Aufgabe nicht bewältigen könne, weil es schlicht zu viele Fälle gäbe. "Das bricht dem Gesetz das Genick", sagte er. Es sei "völlig praxisfern".

Die meisten Experten sehen in dem Gesetzentwurf eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Er sei in der jetzigen Form verfassungswidrig und würde einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht überstehen, mahnte Bernd Holznagel. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, warnte: "Die Methoden erinnern an autokratische Staaten." Das Gesetz schaffe eine Missbrauchsgefahr. Auch totalitäre Regierungen würden derzeit mit Interesse die Debatte in Deutschland verfolgen, um sich unter Umständen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu orientieren. Es dürfe kein "Präzedenzfall" geschaffen werden, sagte Mihr. Es drohe Zensur.

Was bedeutet: offensichtlich rechtswidrig?

Selbst die Frage, ob der Begriff des "offensichtlich rechtswidrigen Inhalts" problematisch ist oder nicht, war umstritten. Rolf Schwartmann von der Technischen Hochschule Köln sagte, dass dies in der Verwaltung üblich sei. Wenn von fünf Personen alle unabhängig zu dem Ergebnis kämen, etwas sei rechtswidrig, dann sei dem auch so. Komplizierter seien Grenzfälle. So würde etwa die Prüfung, ob das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann rechtswidrig sei, viel Zeit im schnelllebigen Internet kosten. Die Volljuristin Renate Künast hingegen sagte, sie glaube nicht daran, dass etwas offensichtlich rechtswidrig sein könne.

Einzig Ulf Bornemann von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sprang auf die Seite von Justizminister Maas. Er freute sich vor allem darüber, dass die Netzwerke Strafermittlern einen Beauftragten nennen müssen, der auf Anfragen reagiert. Das ist bisher nicht der Fall.

Es ist vor allem die Bandbreite der Kritik, die für das Vorhaben des Justizminister gefährlich werden könnte. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eine Vorgängerin von Maas, machte es sich auf Twitter am Montag etwas leichter. Sie schrieb schlicht, das Gesetz sei der "größte Murks aller Zeiten".

(her)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort