Hamburg Urteil: Youtube muss Videos sperren

Hamburg · Die Plattform muss auf Hinweise von Urheberrechtsverletzungen reagieren.

Youtube blockt über 60 Prozent der Top-Videos - so können Sie trotzdem schauen
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Youtube blockt über 60 Prozent der Top-Videos - so können Sie trotzdem schauen

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Die Videoplattform Youtube muss nicht für von Nutzern hochgeladene Clips haften - steht aber in der Pflicht, für die Sperrung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu sorgen. Das ist das Ergebnis von zwei Gerichtsentscheidungen im Dauerstreit zwischen der Google-Tochter und der Verwertungsgesellschaft Gema. Die beiden Seiten können sich seit Jahren nicht über die Vergütung von Rechteinhabern einigen, und so ist Nutzern in Deutschland der Zugang zu vielen Musikvideos versperrt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg stellte gestern fest, dass Youtube und Google Titel sperren müssen, wenn sie auf die Verletzung von Urheberrechten hingewiesen werden. Eine Pflicht zur vorbeugenden, ständigen Kontrolle des gesamten Angebots bestehe jedoch nicht. Zugleich betonten die Hamburger Richter, dass Youtube und Google verpflichtet seien, in zumutbarem Umfang nach einem Hinweis die Einhaltung der Urheberrechte zu prüfen und zu überwachen. Geklagt hatte neben der Gema (Az.: 5 U 87/12) auch ein weiterer Rechteinhaber (Az.: 5 U 175/10).

Im ersten Fall bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. April 2012. Dort hatte die Gema von Youtube verlangt, zwölf Titel zu sperren, für die die Verwertungsgesellschaft die Rechte wahrnimmt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Videoplattform sieben der zwölf Titel hätte sperren müssen, nachdem die Gema darauf hingewiesen hatte. Bei fünf Titeln hatte das Gericht keine Pflichtverletzung der Plattform gesehen. Beide Seiten hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Im zweiten Fall ging es auch um die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß der Betreiber einer Videoplattform für Urheberrechtsverletzungen durch Inhalte haftet, die von Nutzern hochgeladen werden. Youtube argumentiert, es stelle die Plattform lediglich den Nutzern zur Verfügung und habe die fraglichen Videos weder selbst erstellt noch hochgeladen. Zudem habe man alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um Urheberrechtsverletzungen zu begegnen.

Google prüft, ob ein Video urheberrechtlich geschützt ist, mit Hilfe des Systems "Content ID", bei dem so etwas wie ein digitaler Fingerabdruck von Inhalten erstellt wird. Die Gema machte sich für den Einsatz weiterer Erkennungswerkzeuge wie etwa Wortfilter stark. Die Richter befanden über "Content ID" hinausgehende Maßnahmen für angebracht, um die Sperrung von Inhalten sicherzustellen.

(dpa)
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