WTO schafft Handelszölle ab Technologieprodukte werden künftig günstiger

Washington · Durchbruch nach langem Ringen: Handelsdiplomaten aus 54 Ländern einigten sich auf die Abschaffung von Zöllen für 200 IT-Produkte. Der WTO-Chef wertet den Milliarden-Deal als Meilenstein für den Welthandel.

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Genf/Berlin (dpa) - Nach jahrelangem Tauziehen ist in Genf ein Durchbruch im Welthandel gelungen: 54 Staaten einigten sich darauf, künftig die Zölle für mehr als 200 High-Tech-Produkte wegfallen zu lassen. "Die heutige Übereinkunft ist ein Meilenstein", sagte der Generaldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), Roberto Azevêdo, am Freitag in Genf.

Damit können ab Mitte 2016 die Kosten für Ex- und Importe im weltweiten Geschäft mit IT-Produkten erheblich sinken. Der Handel mit diesen Waren habe ein Gesamtvolumen von 1,3 Billionen Dollar (1,19 Billionen Euro), erklärte Azevêdo laut einer WTO-Mitteilung. Das entspreche sieben Prozent des gesamten Welthandels. Der Deal werde weltweit zu Preissenkungen für IT-Produkte führen und zugleich die Schaffung von mehr Jobs in diesem Industriezweig fördern. Der IT-Branchenverband Bitkom rechnet auch mit Preissenkungen bei bestimmten Produkten für deutsche Verbraucher.

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Das Spektrum der künftig zollfrei handelbaren High-Tech-Erzeugnisse reicht von Speicherchips über Smartphones und Navigationssysteme bis hin zu medizinischen Apparaten. Endgültig soll die in teils zähen, bereits 2002 begonnenen Verhandlungen erreichte Vereinbarung im Dezember bei der Welthandelskonferenz in Nairobi offiziell von den Wirtschafts- und Handelsministern besiegelt werden.

Expertenschätzungen gehen davon aus, dass die jährlichen Kosten im weltweiten grenzüberschreitenden IT-Handel um einige hundert Millionen Euro sinken könnten. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), deutsche Spitzenverbände und die EU lobten die Einigung einhellig und werteten sie als großen Impuls für die Wirtschaft.

Gabriel erklärte: "Das bringt uns einen weiteren Wachstumsschub für Unternehmen und Arbeitsplätze in der IT-Branche und der digitalen Wirtschaft." EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte: "Dieses Abkommen wird die Kosten für Verbraucher und Unternehmen senken - speziell für kleine Firmen, die bislang besonders hart unter übermäßig hohen Zöllen zu leiden hatten."

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Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder hob hervor, Unternehmen könnten jetzt ihr Produkte günstiger auf ausländischen Märkten anbieten. "Es ist aber auch eine gute Nachricht für die Verbraucher, da viele der Produkte tendenziell billiger werden", betonte Rohleder. "Auf DVD-Player werden zum Beispiel derzeit bei der Einfuhr 14 Prozent Zoll fällig."

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Einigung im Rahmen der WTO als einen wichtigen Schritt zur weiteren Handelsliberalisierung. "Die deutsche Industrie wird vom erleichterten Handel mit IT-Produkten wesentlich profitieren", sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. "Für eine erfolgreiche Industrie 4.0 in Deutschland brauchen wir die Ein- und Ausfuhr von Hightech."

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BDI und Bitkom riefen die beteiligten Staaten auf, sich bis zur WTO-Ministerkonferenz im Dezember auf möglichst kurze Fristen für die Zollbeseitigung bei allen betroffenen Produkten zu verständigen. Ein Zollabbau mit Übergangsfristen von drei oder vier Jahren "würde den Erfolg des Abkommens deutlich schmälern", erklärte der BDI.

Mit der Übereinkunft wird das 1997 geschlossene "Information Technology Agreement" (ITA) zur globalen Zollbefreiung für IT-Produkte erheblich erweitert. Der Nutzen für Verbraucher innerhalb der Europäischen Union hält sich in Grenzen, da die EU unabhängig von den ITA-Verhandlungen die Einfuhrzölle für viele Produkte der Haushaltselektronik bereits bis auf Null gesenkt hatte.

Die ITA-Erweiterung ist das erste weltweite Abkommen über die Beseitigung von Zöllen seit 18 Jahren. Die 54 direkt beteiligten Staaten - darunter die USA, China, Japan sowie alle EU-Länder - repräsentieren mehr als 90 Prozent des weltweiten Handels mit IT-Produkten. Das Abkommen bietet nach WTO-Regeln eine Meistbegünstigungsklausel, so dass es auch alle Staaten nutzen können, die es zunächst nicht unterzeichnen.

(dpa)
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