Kolumne: Die Ökonomin Karlsruhe wird EZB nicht stoppen

Düsseldorf · Die Euro-Rettung steht am Dienstag vor Gericht, wieder einmal. Zum Bruch mit Europa dürfte das Verfassungsgericht es nicht kommen lassen. Gut so.

 Unser Autorin Antje Höning.

Unser Autorin Antje Höning.

Foto: Höning

High Noon in Karlsruhe: Am Dienstag urteilt das Verfassungsgericht, ob die Europäische Zentralbank (EZB) gegen das Grundgesetz verstieß, als sie 2012 ein Programm zum unbeschränkten Ankauf von Anleihen aus Krisenstaaten auflegte. Damals hatte die Euro-Krise ihren Höhepunkt erreicht, als nach Griechenland auch Italien und Spanien ins Visier von Investoren geraten waren, die eine Pleite befürchteten. Einen Rettungsschirm für Italien hätte man nicht schneidern können. Also sprang EZB-Präsident Mario Draghi ein und versprach, die EZB werde alles tun ("whatever it takes"), um die Eurozone zu retten. Sie legte das OMT-Programm auf. OMT steht für "Outright Monetary Transactions", direkte geldpolitische Geschäfte.

Kläger wie Peter Gauweiler halten OMT für einen Verstoß gegen den Grundsatz, wonach die EZB keine Staatsfinanzierung betreiben darf. Auch das Verfassungsgericht hatte 2013 Zweifel, verwies den Fall aber an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der der EZB einen Freibrief mit Bedingungen ausstellte - und den Fall nach Karlsruhe zurückschickte. Voraussichtlich wird man dort dem EuGH folgen.

Zum einen passt das EuGH-Urteil zur Karlsruher Linie: Man kassiert keine Europolitik, setzt aber Leitplanken für künftige Entscheidungen. Zum zweiten hat die EZB im Rahmen von OMT bislang keine einzige Anleihe gekauft. Die Ankündigung reichte damals, um die Märkte zu beruhigen. Die EZB wird nun kaum wegen eines Papiertigers einen Konflikt mit dem obersten EU-Gericht riskieren, mit dem sie - drittens - einen Bruch vermeiden will.

Gut so. Weniger gut ist, dass die EZB 2015 ein anderes, "Quantitative Easing" genanntes Programm gestartet hat. QE hat ein anderes Ziel (Deflations-Bekämpfung) und sieht den Kauf von Anleihen aller Euro-Staaten (nicht nur Krisenstaaten) für 1,74 Billionen Euro vor. Dabei leidet die Eurozone als Ganzes gar nicht an Deflation, sondern an prinzipiellen Webfehlern. Auch über QE muss Karlsruhe irgendwann entscheiden. Und das wird heikler.

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(RP)
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