Kolumne: Die Ökonomin Das Kreuz mit der Kirchensteuer

Das Ehegatten-Splitting gilt als ungerechtes Privileg und führt dazu, dass auch Konfessionslose Kirchensteuer zahlen müssen. Aber es ist nur konsequent.

 Unsere Autorin Antje Höning.

Unsere Autorin Antje Höning.

Foto: Höning

Das hat den Mann aus Heidelberg aufgeregt: Seine Frau ist in der evangelischen Kirche, er nicht. Trotzdem wird sein Einkommen bei der Berechnung der Kirchensteuer berücksichtigt. Selbst wenn die Frau nicht arbeitete, müsste das Paar Kirchensteuer zahlen. Der Mann zog bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und verlor. Die Richter verwiesen darauf, die Frau könne aus der Kirche austreten, wenn ihr die Steuer nicht passe.

Auch steuersystematisch geht es nicht anders: Wenn ein Paar sein Einkommen gemeinsam veranlagt, also die Vorteile des Ehegatten-Splittings nutzt, gilt das auch für die aus der Einkommensteuer abgeleitete Kirchensteuer. Wer sich bei der Einkommensteuer als Paar behandelt sehen will, kann nicht bei der Kirchensteuer auf Individualbehandlung pochen, weil es günstiger ist. Schon ärgerlich genug, wenn Eltern zwar Kirche und Kirchensteuer ablehnen, für ihre Kinder aber Weihnachtsgottesdienste und Taufen als Umsonst-Events gerne mitnehmen.

Dennoch wird der Fall die Debatte um das Splitting befeuern. Ministerin Schwesig würde es gerne abschaffen, weil es Frauen nach ihrer Meinung von der Erwerbstätigkeit abhält. Doch sie irrt. Arbeit bedeutet nicht nur Geld, sondern auch Erfüllung, und trotz des kleiner werdenden Splitting-Vorteils wollen die meisten Frauen arbeiten.

Anders als viele meinen, ist das Splitting auch kein ungerechtes Privileg. Unser Prinzip ist es, gleich Leistungsfähige auch gleich zu besteuern. Ein Ehepaar, bei dem er 90.000 Euro verdient und sie nichts, darf nicht anders behandelt werden als ein Paar, das je 45.000 Euro verdient. Ohne Splitting würde der progressive Tarif dazu führen, dass die Alleinverdiener-Ehe mehr als dreimal so viel Steuern zahlt wie das Doppelverdiener-Paar. Ohne Splitting würde der Staat 15 Milliarden Euro mehr pro Jahr einnehmen, wie das DIW gerade berechnet hat.

Vor allem ist es Privatsache, wie Paare ihre Arbeit aufteilen - nur müssen sie dann die Folgen tragen, auch bei der Kirchensteuer.

Ihre Meinung? Schreiben Sie der Autorin unter kolumne@rheinische-post.de

(RP)
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