Düsseldorf Wie man das Rad richtig versichert

Düsseldorf · Wenn das Rad aus dem Garten gestohlen wurde, zahlt Versicherung oft nicht.

Mit dem Frühling beginnt die Rad-Saison. Damit kommen auch Rad-Diebstähle wieder auf die Tagesordnung. Und nicht immer zahlt die Versicherung.

Klar ist: Ein Fahrrad, egal wie teuer, zählt wie ein Computer oder Kleidung zum "Hausrat" und ist in der Hausratpolice mitversichert, und zwar für alle üblichen Risiken wie Feuer oder Einbruchdiebstahl. Wird das Fahrrad also bei einem Brand zerstört oder bei einem Wohnungseinbruch entwendet, erhält der Besitzer grundsätzlich den Neupreis erstattet.

Wurde in die abgeschlossene Wohnung, den abgeschlossenen Keller oder die abgeschlossene Garage eingebrochen, gibt es kein Problem. Die Hausratversicherung zahlt. Ein Problem gibt es allerdings beim Garten: Selbst wenn er einen hohen Zaun und eine verriegelte Tür hat, gilt er nicht als Raum, in den eingebrochen werden kann. Folglich ist die Voraussetzung "Einbruch-Diebstahl" nicht erfüllt. Dann gibt es für das Rad auch kein Geld von der Versicherung.

Besser ist der Rad-Besitzer dran, wenn er den Diebstahl des Drahtesels ausdrücklich mitversichert, was in der Regel einen Prämienaufschlag kostet. Wie viel es genau kostet, hängt von dem Höchstbetrag der Entschädigung ab, der vereinbart wird (meist ein Prozentsatz der Versicherungssumme). Ein Einbruch ist dann keine Voraussetzung mehr, um Geld von der Asskuranz zu bekommne. Das Fahrrad ist in so einem Fall auch im Fahrradständer vor dem Kino oder vor der Arbeitsstelle versichert. Es muss natürlich gesichert gewesen sein.

Kunden sollten auf den Wortlaut in ihren Verträgen achten: Vor allem bei älteren Verträgen wurde oft noch die so genannte "Nachtzeitklausel" verwendet. Die Hausratversicherung muss bei einfachem Diebstahl zwischen 22 und sechs Uhr nur dann zahlen, wenn das Fahrrad noch "in Gebrauch" war. Das heißt: Wenn ein Nachtschwärmer gegen Mitternacht jemanden besucht und das Rad vor der Tür abstellt, wäre es versichert - sofern der Besitzer später weiterfahren will. Wurde der Gebrauch aber beendet, weil der Besitzer über Nacht blieb, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Und: Es gibt Versicherer, die unabhängig von der Uhrzeit verlangen, dass ein Abstellraum genutzt wird, wenn es möglich ist. Wurde das Fahrrad gestohlen, sollte man unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben.

(RP)
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