Weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger Die Jobcenter werden weicher

Berlin · Deutlich weniger Hartz-IV-Empfänger wurden in den ersten sechs Monaten 2016 bestraft: Die Jobcenter verhängten 457.000 Sanktionen gegen Bezieher der Sozialleistungen.

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Foto: dpa, Oliver Berg

Das seien 8,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Sanktionen wurden demnach gegen Bezieher verhängt, die nicht mit der Behörde kooperierten, also beispielsweise Arbeitsangebote ausschlugen.

Die Zahl der Sanktionen sei der tiefste Wert seit fünf Jahren, hieß es. Im ersten Halbjahr 2015 gab es dem Bericht zufolge noch 499.233 Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger. Ein Grund für den Rückgang seien die gesunkenen Zahlen von Beziehern des Arbeitslosengelds II. Ein weiterer Grund sei das weniger harte Durchgreifen von Jobcentern.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im April 2015 die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger begrenzt, die wegen versäumter Termine verhängt werden. Nach dem Urteil dürfen Jobcenter Arbeitslose nicht in Serie zu Terminen vorladen und bei Nichterscheinen dann die Leistungen zusammenstreichen.

(felt/AFP/dpa)
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