Düsseldorf Welche Arzneirabatte jetzt erlaubt sind

Düsseldorf · Kaum hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, locken ausländische Versandhändler mit Rabatten. Nun hat die Politik zwei Möglichkeiten: Sie gibt die Preise für alle frei - oder verbietet den Versandhandel. Das wollen NRW und Bayern.

Kaum hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gekippt, gehen ausländische Versandapotheken in die Offensive. Die Europa Apotheek Venlo verspricht deutschen Kunden nun einen Bonus von bis zu 30 Euro pro Rezept. Zuvor hatte Doc Morris angekündigt, dass Kunden zwölf Euro pro Rezept sparen können.

Was müssen Patienten bei rezeptpflichtigen Arzneien wissen? Bisher waren rezeptpflichtige Arzneien preisgebunden. Für ein Medikament musste von Flensburg bis München gleich viel gezahlt werden. Ausländische Versandapotheken versuchen das durch Rabatte zu unterlaufen - und dürfen es laut EuGH auch. Doc Morris und Co nutzen das Urteil, bevor Deutschland gesetzgeberisch regagiert, und bieten Rabatte an. Das bedeutet für Kassenpatienten, dass sie ihre Zuzahlung senken können. Derzeit müssen sie zehn Prozent des Arzneipreises (mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Packung) selbst zahlen. Die Europa Apotheek bietet Patienten bei Preisen bis 70 Euro einen Bonus von 2,50 Euro, bei Preisen über 300 Euro gibt es zehn Euro Rabatt. Solche Rabatte sind klassischen Apotheken in Deutschland nach geltendem Recht verboten.

Was heißt das für Apotheken? Nun ist die Politik gefordert, das deutsche Recht EU-konform zu machen. Entweder verbietet sie ausländischen Versendern, rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland zu verkaufen. (Dies Recht haben die EU-Richter den Staaten schon 2003 eingeräumt.) Oder der Gesetzgeber hebt die Preisbindung auf und erlaubt auch klassischen deutschen Apotheken, Boni anzubieten. "Das EuGH-Urteil gefährdet die Versorgungssicherheit in Deutschland. Wir fordern daher den deutschen Gesetzgeber auf, nun den Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneien ganz zu verbieten", sagt Stefan Derix, Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein.

Bayern kündigte gestern an, den Versandhandel mit verschreibungspflichtiger Arznei verbieten zu wollen. Auch Nordrhein-Westfalen ist dafür. "Die Gesundheitsministerin hält den Vorstoß aus Bayern für einen Schritt in die richtige Richtung. Nach dem EuGH-Urteil brauchen wir eine sofortige Lösung, um unsere Apothekenstruktur zu erhalten", erklärte eine Sprecherin von Ministerin Barbara Steffens. Verfassungs- und EU-rechtlich sei es möglich, den Versandhandel mit verschreibungspflichtiger Arznei zu untersagen. NRW habe diese Position bereits vor einiger Zeit im Bundesrat zu Protokoll gegeben.

Brauchen wir mehr Wettbewerb? Mehr Wettbewerb würde Apotheken gut tun, sagen Ökonomen. In Städten wie Düsseldorf gibt es Straßen (Foto), auf denen gibt es mehrere Apotheken nah beieinander. Im Vergleich liegt Deutschland mit 25 Apotheken je 100.000 Einwohner zwar unter dem EU-Durchschnitt von 31. Aber Österreich (16), die Niederlande (12) und Dänemark (6) kommen mit weit weniger Apotheken aus. Die Richter betonen, dass ein Ende der Preisbindung deutschen Pharmazeuten sogar helfen könne: Dann könnten Apotheker auf dem Land, die viele Notdienste leisten müssen, aber auch weniger Wettbewerb ausgesetzt sind, höhere Preise nehmen. Derix weist diese Sicht zurück: "Das könnte bedeuten, dass in Kleve mehr für ein Medikament bezahlt und vom Patienten zubezahlt werden muss als in Düsseldorf. Wie will man solche Ungerechtigkeiten rechtfertigen?"

Was müssen Patienten bei rezeptfreien Arzneien wissen? Bei Nasentropfen, Hustensaft und anderen rezeptfreien Arzneien, die Patienten selbst bezahlen müssen, ändert das Urteil nichts. Seit langem dürfen Versand- und klassische Apotheken hier die Preise selbst bestimmen. Doch auf diese Mittel entfällt nur ein kleiner Teil der deutschen Apotheken-Umsätze. 83,3 Prozent machen sie mit rezeptpflichtigen Medikamenten. Darum trifft das Urteil die Branche auch so hart.

(anh)
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