Karlsruhe VW scheitert vorerst vor dem Verfassungsgericht

Karlsruhe · VW ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag ab. VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird.

Dies lehnte das Gericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei. VW habe unter anderem die "Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt", heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiter anhängig. Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Aktionärsschützervereinigung DSW. Das Oberlandesgericht Celle hatte dem Einsatz stattgegeben.

(dpa)
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