Bochum Vonovia: Übernahmekampf eskaliert

Bochum · Der Immobilienkonzern streitet mit der Deutsche Wohnen darüber, ob diese Besitzer von Wandelanleihen noch in bar abfinden darf. In dem Fall wären die Übernahmepläne der Bochumer in Gefahr. Doch Vonovia glaubt an den Sieg.

Bis morgen Abend haben die Aktionäre des Wohnungskonzerns Deutsche Wohnen noch Zeit, darüber nachzudenken, ob sie das Übernahmeangebot des Branchenführers Vonovia annehmen wollen. Der Ton ist rauer geworden, seit sich die Führung der Deutsche Wohnen klar gegen die Offerte des Konkurrenten ausgesprochen hat und dessen Übernahmeplan somit als feindlich gilt. Jetzt streiten die Juristen beider Seiten darüber, ob die Deutsche Wohnen Inhaber von Wandelanleihen noch in bar auszahlen darf, anstatt die Anleihen in Aktien zu tauschen, oder ob das aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Bei einer Barauszahlung, so heißt es, könnte der Übernahmeplan der Vonovia in Gefahr geraten. Sie habe bei ihren Berechnungen auf die Inhaber der Wandelanleihen gesetzt, mit denen es eine Übereinkunft gebe. Aber wenn die über keine Aktien verfügten, könne es womöglich nicht für eine Mehrheit reichen.

Der potenzielle Käufer gibt sich gelassen. Die jüngste Ankündigung der Deutsche Wohnen, es bestünde ein Recht auf Barzahlung an die Anleihen-Inhaber, sei "unzutreffend und rechtlich nicht haltbar". Die Begründung: Wollte die Deutsche Wohnen bar statt mit Aktien zahlen, müsste der zu zahlende Geldbetrag über mindestens 15 Börsentage ermittelt werden. Doch dann wäre der Fälligkeitstag längst erreicht. Und: Die Deutsche Wohnen habe bisher noch nicht einmal offiziell erklärt, sie wolle bar zahlen, sondern das nur angedeutet. Für den Beginn des Preisermittlungszeitraumes brauche es aber eine offizielle Mitteilung, dass die Deutsche Wohnen bar zahlen wolle.

Vonovia empfindet das Verhalten des Konkurrenten als Störmanöver, um die Märkte zu verunsichern. Die Deutsche Wohnen dagegen sieht sich im Recht. ""Wir werden den Rückzahlungsbetrag selbstverständlich sauber ermitteln und - falls wir von dem Wahlrecht Gebrauch machen - den Gläubiger den entsprechenden Cash-Betrag, der zu leisten ist, zahlen", heißt es in einer Erklärung des Konzerns. Zwischen dem Recht, die Anleihe-Gläubiger cash zu bezahlen, und der Frist gebe es keinen Zusammenhang, heißt es im Umfeld der Deutschen Wohnen. Auf Deutsch: Wir entscheiden binnen fünf Tagen nach einer möglichen Ankündigung, ob wir in bar zahlen, dann läuft die Frist, und dann zahlen wir den Preis, der nach 15 Tagen der maßgebende ist.

Wer hat Recht? Oder gibt es am Ende eine Regelungslücke im deutschen Aktienrecht? Müssen Richter den Fall klären?

Am Ende ist die Vonovia jedenfalls aus eigener Sicht nur dann erfolgreich, wenn ihr mehr als 50 Prozent der Deutsche-Wohnen-Aktien angeboten werden. "Eine Situation, bei der die Vonovia SE mehr als fünf, aber weniger als 50 Prozent des Grundkapitals hält, tritt nicht ein. Laut Annahmebedingungen kommt das Angebot nur zustande, wenn die 50 Prozent erreicht werden. Wenn nicht, werden die angedienten Aktien nicht getauscht und bleiben bei den Deutsche-Wohnen-Aktionären", sagte eine Vonovia-Sprecherin unserer Zeitung. Soll heißen: Eine Minderheitsbeteiligung der Vonovia an der Deutsche Wohnen wird es nicht geben. Bis Freitag Abend waren aber erst etwa 29 Prozent des Grundkapitals angeboten worden. Das muss die Vonovia-Verantwortlichen noch nicht einschneidend beunruhigen, weil sich viele Aktionäre erst in der Schlussphase entscheiden, ob sie die Offerte annehmen. Ein zweite Fristverlängerung für die Annahme des Angebots wird es nicht geben. Erstens, weil das juristisch nicht möglich ist, zweitens, weil Deutschlands größter Wohnungskonzern nicht bereit ist, noch mehr zu bezahlen.

(RP)
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