Karlsruhe Verbraucher-Klage gegen Vodafone erfolgreich

Karlsruhe · Der Telefonanbieter Vodafone hat säumige Kunden bei früheren Mahnungen auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht, die in einem früheren Hinweis des Unternehmens auf eine mögliche Mitteilung an die Schufa die Rechte der Kunden unangemessen beeinträchtigt sah (Az.: I ZR 157/13).

Vodafone: Verbraucher-Klage erfolgreich
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Vodafone hatte säumigen Kunden in einer Mahnung folgenden Hinweis gegeben: Das Unternehmen sei verpflichtet, die "unbestrittene" Forderung der Schufa mitzuteilen. Nach dem Gesetz darf kein Hinweis an die Auskunftei erfolgen, wenn der Kunde die Rechnung als nicht gerechtfertigt ansieht und dies dem Anbieter mitteilt - er sie also "bestritten" hat.

Das könne ein durchschnittlicher Verbraucher nicht verstehen, sagte der Anwalt der Verbraucherschützer. Kunden könnten sich mit der Schufa-Androhung folglich so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie zahlten, obwohl sie die Rechnung für nicht gerechtfertigt hielten.

Der BGH schloss sich dieser Argumentation an. Bereits die Vorinstanz hatte so entschieden.

Die betreffende Formulierung wird nach Angaben eines Unternehmenssprechers nicht mehr verwendet. Im konkreten Fall ging es um einen Betrag von 366 Euro. Dass Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Hinweis über säumige Kunden an die Schufa berechtigt sind, war nicht umstritten.

Die von der Schufa und anderen Auskunfteien gesammelten und bewerteten Daten sind für Millionen Menschen wichtig, die Kredite aufnehmen oder Mietverträge abschließen wollen.

(dpa)
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