Frankfurt Verwirrung um Entlastung von Börsenchef Kengeter

Frankfurt · Die Deutsche Börse hatte noch am Dienstag berichtet, das Verfahren gegen den Manager werde eingestellt.

Die jüngste Mitteilung der Deutschen Börse zum Fortgang des Ermittlungen wegen möglichen Insiderhandels sorgt für Verwirrung. Die "Wirtschaftswoche" berichtet ohne nähere Quellenangabe, in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom Dienstag sei nicht die Rede davon gewesen, dass die Behörde "in Aussicht" gestellt habe, das Verfahren gegen Börsenchef Carsten Kengeter "ohne Auflagen" einzustellen. Die Deutsche Börse hatte unter der Überschrift "Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft" mitgeteilt: "Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in Aussicht gestellt, im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen ... einzustellen." Zur gleichen Zeit würden gegen die Gesellschaft zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 10,5 Millionen Euro verhängt. Der Konzern prüfe das nun.

Zu dem Bericht der "Wirtschaftswoche" gab die Deutsche Börse keinen Kommentar ab. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde hatte am Vortag erklärt, die Anhörung vom Dienstag habe sich "allein an die Deutsche Börse AG als juristische Person" gerichtet. Somit könnten "keine Angaben zu etwaigen Vorwürfen gegen deren Verantwortliche und Mitarbeiter gemacht beziehungsweise bestätigt werden".

Gegen Kengeter wird wegen eines Aktiengeschäfts aus dem Dezember 2015 ermittelt - das war wenige Wochen bevor der geplante und letztlich gescheiterte Zusammenschluss mit der Londoner Börse (LSE) öffentlich gemacht wurde. Der Vorwurf ist, dass der Manager bereits zu diesem Zeitpunkt entsprechende Gespräche mit der LSE geführt hatte und in diesem Wissen in großem Stil Deutsche-Börse-Aktien kaufte. Nach Bekanntgabe der Fusionspläne stiegen die Kurse beider Unternehmen. Kengeters Zukunft als Börsenchef gilt als eng verknüpft mit dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

(dpa)
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