Essen Unterschiede bei der Mütterrente sind rechtens

Essen · Die niedrigere Mütterrente für Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ist aus Sicht des Landessozialgerichts NRW rechtens. Die 24 Monate, die als Kindererziehungszeit angerechnet würden, seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Landessozialgericht (Aktemnzeichen: L 21 R 374/14). Zwar könnten für später geborene Kinder 36 Monate geltend gemacht werden.

Doch habe der Gesetzgeber einen Spielraum, wie er einen sozialen Ausgleich für Kindererziehung ausgestalte, begründeten die Richter und wiesen die Klage einer Mutter zurück, deren vier Kinder zwischen 1971 und 1978 geboren wurden. Die 1947 geborene Klägerin hatte eine weitere Rentenerhöhung von mindestens drei Jahren Erziehungszeit pro Kind erreichen wollen.

(epd)
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