Berlin Unternehmer lehnen Anti-Stress-Gesetz ab

Berlin · Arbeitgeberverbände haben mit Ablehnung auf den Vorschlag der SPD reagiert, eine Anti-Stress-Verordnung zu verabschieden. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) teilte gestern mit, eine solche Verordnung sei überflüssig und widerspreche den Interessen der Arbeitnehmer an einer flexiblen Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Zudem werde "eine gesetzliche Regelung, die die Verantwortung von psychischer Belastung allein dem Arbeitsverhältnis zuweise, der Realität nicht gerecht", wie ein BDA-Sprecher sagte.

Im Gespräch mit unserer Zeitung hatte Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) eine Anti-Stress-Verordnung gefordert, um Beschäftigte vor ausufernder Kommunikation mit dem Chef nach Feierabend zu schützen. Unterstützung hatte er bereits von SPD-Fraktionsvizechefin Carola Reimann erhalten.

Aus dem Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD) hieß es gestern auf Anfrage unserer Zeitung, die Ministerin wolle eine Anti-Stress-Verordnung auf Bundesebene prüfen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte: "Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktuell den heutigen Wissensstand systematisch auf, um im Dialog mit Wissenschaft und Praxis zu konkreten Handlungsempfehlungen zu kommen." Nach Vorlage dieser Handlungsempfehlungen werde das Ministerium prüfen, "ob sich daraus hinreichend konkrete Gestaltungsanforderungen ableiten lassen, die in einer Arbeitsschutzverordnung geregelt werden sollten."

Eine Entscheidung stehe derzeit aber noch aus, so die Sprecherin weiter. Der momentane Wissensstand vor allem zu "Ursachen und Wechselwirkungen" reiche noch nicht aus, "um daraus Handlungsanforderungen an die Arbeitgeber abzuleiten, die den Ansprüchen an Rechtssicherheit und Durchsetzungsmöglichkeiten gerecht werden". Allerdings sei bereits eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz vorgenommen worden, dass psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. "Jeder Arbeitgeber ist beim psychischen Arbeitsschutz in der Pflicht und darf psychische Belastungen nicht anders behandeln als physische Belastungen", sagte die Sprecherin.

Während der Deutsche Gewerkschaftsbund den Vorstoß der SPD-Politiker begrüßte, wies die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz als "untaugliches Instrument" zurück. Und das Düsseldorfer Institut für angewandte Arbeitswissenschaft warnte vor einer starren Reglementierung. Es bestehe noch Forschungsbedarf, "um die Ursachen und Wechselwirkungen abschließend zu beurteilen".

(RP)
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