Herbes Urteil für Verlage BGH kippt VG-Wort-Ausschüttung

Karlsruhe · Eine jahrzehntelange Praxis findet ein Ende: Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort darf nach einem BGH-Urteil keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr an die Verlage ausschütten.

 Der BGH verkündet am 21.04.2016 ein für Verlage wichtiges Urteil.

Der BGH verkündet am 21.04.2016 ein für Verlage wichtiges Urteil.

Foto: dpa, shp jai kde

Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag in dem von der Branche mit Spannung erwarteten Urteil. Für die Verlage ist das eine herbe Niederlage - Jahr für Jahr entgehen ihnen nun Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich.

"Damit ist eine jahrzehntelange Praxis der VG Wort hinfällig geworden", sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Senats, Wolfgang Büscher. Ob das auch wirtschaftlich sinnvoll sei, sei dahingestellt. Geklagt hatte ein wissenschaftlicher Autor. (Az.:
I ZR 198/13)

Die VG Wort macht seit 1958 zentral Vergütungsansprüche aus Urheberrechten geltend und bittet zum Beispiel Copyshops und Bibliotheken zur Kasse. Bisher floss etwa die Hälfte der Einnahmen an die Verlage.

Büscher, der das Urteil ungewöhnlich lange begründete, verwies darauf, dass es für die Buchverlage in Deutschland - anders als für die Presseverleger - derzeit kein Leistungsschutzrecht gibt.
Damit fehle den Auszahlungen die gesetzliche Grundlage. Die verlegerische Leistung allein begründe noch keinen Anspruch.

(dpa)
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