Interview mit Sven Becker Stadtwerke wollen gegen Kohle-Deal klagen

Berlin · Das Kabinett billigt Milliarden-Hilfe für RWE und andere. Trianel-Chef Sven Becker macht gegen die Braunkohle-Reserve mobil. Stadtwerke, obwohl teilweise Partner von RWE, wollen nun klagen. Warum, erklärt Becker im Interview.

Einige Stadtwerke wollen gegen die Braunkohle-Reserve klagen. Profiteure sind vor allem große Konzerne wie RWE.

Einige Stadtwerke wollen gegen die Braunkohle-Reserve klagen. Profiteure sind vor allem große Konzerne wie RWE.

Foto: dpa

Einst hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gesagt, dass es Hartz IV für arbeitslose Kraftwerke nicht geben werde. Dann fiel er um, am Mittwoch brachte er solche Hilfen durch das Bundeskabinett. Danach müssen Stromkunden den Braunkohle-Konzernen in den nächsten Jahren 1,61 Milliarden Euro dafür zahlen, dass diese acht alte Braunkohle-Blöcke vom Netz nehmen, die besonders viel klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstoßen. Die Konzerne sollen die Meiler für sieben Jahre in "Sicherungsbereitschaft" halten und dann endgültig stilllegen. Die Stromrechnung für Verbraucher werde sich dafür im Jahr aber um weniger als zwei Euro erhöhen, sagte Gabriel. Nutznießer der Milliarden-Hilfe sind RWE, Vattenfall, Mibrag. Die RWE-Aktie legte um vier Prozent zu.

Die Regierung betonte, ohne Abschaltung der Braunkohle-Blöcke würde Deutschland sein Ziel verfehlen, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ursprünglich hatte Gabriel eine Klimaabgabe für alte Kraftwerke geplant, mit der diese aus dem Markt gedrängt werden sollten. Dies war aber am Widerstand von Konzernen, Gewerkschaften und NRW gescheitert, die vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze warnten.

Doch die Kritik am Klimadeal ist massiv: Umweltverbänden gehen die Abschaltungen nicht weit genug. Der BUND sprach von einem "goldenen Handschlag" für die Betreiber, zumal diese die Blöcke mittelfristig ohnehin stilllegen wollten.

Auch die EU-Kommission ist alarmiert. Die Kraftwerksreserve entsteht zusätzlich zu einer bestehenden Kapazitätsreserve. Gabriel versicherte, dass die Verbraucher nicht doppelt für die Absicherung gegen Stromengpässe zahlen. Die bestehende Reserve werde wegen der Braunkohle-Reserve reduziert.

Noch aber hat die EU-Kommission nicht zugestimmt: Sie könnte in den Milliarden eine unerlaubte Beihilfe für RWE und Co. sehen. Gabriel gab sich zwar zuversichtlich, dass Brüssel grünes Licht gibt. Doch Stadtwerke, obwohl teilweise Partner von RWE, wollen nun klagen. Sven Becker, Chef des Stadtwerke-Bündnis Trianel, sagt warum.

Was bedeutet die Kraftwerks-Reserve für Stadtwerke wie in Ihrer Kooperation Trianel?

Sven Becker Die Braunkohlereserve ist ein klimapolitisch untaugliches Instrument, um das sinnvolle 40 Prozent C02-Minderungsziel bis 2020 zu erreichen. Das gilt auch im Konzert mit den weiteren Maßnahmen im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienz. Und die Braunkohlereserve trägt kein Jota zur Sicherstellung der Stromversorgung bei, da die Kraftwerke erst mit 10 Tagen Vorwarnung ans Netz gehen müssen. Ein Gaskraftwerk braucht für den Anfahrvorgang wenige Stunden.
Diese Lösung führt zu Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der Stadtwerke und verhindert innovative klimafreundliche Lösungen. Letztendlich werden die Verbraucher, auch die Stadtwerkekunden, in erheblichem Maße belastet. Volkswirtschaftlich ist das Instrument ineffizient, der Stromkunde zahlt über die Braunkohlestilllegung CO2-Vermeidungskosten von 150 Euro pro Tonne CO2 — das ist fast das 20fache des Marktpreises.

Als Ausgleich für die Stilllegung sollen RWE, Vattenfall und Mibrag eine Milliarden-Vergütung bekommen, die der Stromkunde bezahlt. Halten Sie das für eine verbotene Beihilfe?

Becker Die Kraftwerksbetreiber würden ohne die Reserve die Kraftwerke weiterbetreiben und mit Ihnen Geld verdienen, insofern ist die Vergütung nachvollziehbar. Das macht sie aber nicht rechtskonform. Es sprechen eine ganze Reihe Anzeichen dafür, dass die Braunkohlereserve eine rechtswidrige Beihilfe darstellt. Es fehlt die Technologieoffenheit, denn die Maßnahme beschränkt sich ausschließlich auf Braunkohleverstromung. Das widerspricht nach Ansicht vieler Experten europäischem Recht. Die Braunkohlereserve widerspricht zudem dem europäischen Emissionshandelssystem, das vorsieht, dass C02-Verursacher für ihre klimaschädlichen Emissionen durch den Erwerb von Verschmutzungsrechten zahlen und nicht für Kraftwerksstilllegungen belohnt werden.

Auch jetzt noch, nachdem die Regierung nachgebessert hat?

Becker Die Nachbesserungen sind eher kosmetischer Natur, um der Kommission die Möglichkeit zu geben, zuzustimmen. Ob die Beihilfe damit rechtskonform wird, wage ich zu bezweifeln.

Werden Sie gegen das Gesetz klagen?

Becker Wir werden alle juristischen Optionen prüfen, wobei sich eine Klage vor der europäischen Gerichtsbarkeit nur indirekt gegen das Gesetz, sondern gegen eine positive Entscheidung der europäischen Kommission richtet. Eine vergleichbare Klage deutscher Stadtwerke läuft aktuell gegen die Genehmigung der Förderung des britischen Kernkraftwerks Hinkley Point C. Auch hier hat die Kommission in einer auch kommissionsintern sehr umstrittenen Entscheidung die Milliardenbeihilfen für das Kernkraftwerk genehmigt.

Was wäre eine gute Lösung?

Becker Der beste Vorschlag kommt aus dem Bundeswirtschaftsministerium selbst. Es ist der ursprüngliche, Anfang des Jahres vorgeschlagene Klimabeitrag, eine technologieneutrale CO2-Abgabe für abgeschriebene, ineffiziente Kraftwerke. Der Klimabeitrag, flankiert von einem arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmenprogramm hätte die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Energiesektor sichergestellt und wäre volkswirtschaftlich sinnvoller gewesen. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, brauchen wir eine nationale Dekarbonisierungsstrategie, die für die Energiewirtschaft berechenbare Grundlagen schafft und auf effiziente Lösungen setzt. Es ist eine verfehlte Strategie, Klimaschutz für das lange Ende 2050 oder gar 2100 zu proklamieren und am kurzen Ende, da wo die Politik es aktiv beeinflussen kann, die Hände in den Schoss zu legen.

(lsa/RP)
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