Köln Beide Seiten legen Revision gegen Sal.Oppenheim-Urteil ein

Köln · Die Kölner Staatsanwaltschaft und ein Angeklagter fechten das Urteil im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim an. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Sal.Oppenheim-Urteil: Beide Seiten legen Revision ein
Foto: dpa, ve lof

Revision eingelegt habe der früher für das Risikomanagement zuständige Friedrich Carl Janssen, der als einziger nach dem Gerichtsbeschluss in Haft muss. Die Strafen gegen die drei anderen Banker hatte das Gericht in dem spektakulären Wirtschaftsstrafprozess zur Bewährung ausgesetzt.

Die vier Ex-Bankchefs wurden wegen besonders schwerer Untreue in zwei Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun prüfen, ob es Rechtsfehler in dem komplexen, mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren gab.

Der Gerichtssprecher sagte, bis Donnerstag hätten auch die anderen Angeklagten Zeit, Revision einzulegen. Das Kölner Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Die vier einstigen Topbanker hätten der Bank einen Schaden von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro zugefügt, hatte das Gericht entschieden. In dem Verfahren war auch der Niedergang der einst größten europäischen Privatbank beleuchtet worden, die heute - stark verkleinert - zur Deutschen Bank gehört.

Die einzige Gefängnisstrafe - zwei Jahre und zehn Monate - hatte Janssen erhalten. Die Angeklagten Matthias Graf von Krockow und Dieter Pfundt bekamen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, Christopher von Oppenheim ein Jahr und elf Monate. Diese drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle vier früher persönlich haftenden Gesellschafter Gefängnis verlangt.

Den damaligen Geschäftspartner der Ex-Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht wegen des "fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften" zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro. Die Revision der Staatsanwaltschaft betrifft alle fünf Urteile.

Der BGH wird nun untersuchen, ob es etwa Verfahrensfehler gab oder ob die Strafzumessung korrekt war. Sollten gravierende Fehler festgestellt werden, würde der Fall voraussichtlich an das Kölner Landgericht - aber dort an eine andere Kammer - zurückverwiesen.

Bis der BGH in Karlsruhe sich mit dem Fall befasst, könnte noch einige Zeit vergehen: Die schriftliche Ausarbeitung des umfangreichen Kölner Urteils dauert möglicherweise mehrere Monate. Nach der Zustellung haben die Beteiligten dann noch einen Monat Zeit für ihre Revisionsbegründung. In dem Prozess ging es um ein umstrittenes Immobiliengeschäft in Frankfurt sowie riskante Investments der Bank bei dem damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern.

(dpa)
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