Rechtsstreit um Air-Berlin-Tochter Landgericht muss über Beschwerde gegen Niki-Insolvenz entscheiden

Berlin · Der Rechtsstreit um die Insolvenz der Air-Berlin-Tochter Niki geht in die nächste Instanz. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg leitete die Beschwerde eines Fluggastportals an das Landgericht Berlin weiter.

Niki- und Air-Berlin-Flugzeuge auf einem Flughafen bei Wien (Archivbild).

Niki- und Air-Berlin-Flugzeuge auf einem Flughafen bei Wien (Archivbild).

Foto: dpa

Das Portal Fairplane hatte angezweifelt, dass das Berliner Amtsgericht für die österreichische Niki zuständig sei. Die Richter widersprachen dem am Donnerstag. Das Amtsgericht gehe weiter davon aus, international zuständig zu sein, weil der Mittelpunkt des Interesses von Niki in Berlin und nicht in Wien sei, teilte das Gericht mit.

Da das Amtsgericht seinen eigenen Beschluss zum Verfahrensort von Mitte Dezember bestätigte und die Beschwerde abwies, muss die nächste Instanz entscheiden. Letztlich könnte das Verfahren beim Bundesgerichtshof landen.

Niki war Mitte Dezember in die Insolvenz gegangen, die Flugzeuge bleiben seitdem am Boden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, der Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG könne hinfällig werden, sollte die Zuständigkeit wechseln.

Das Berliner Amtsgericht verteidigte seine Entscheidung. Um die Zuständigkeit zu prüfen, sei man nicht verpflichtet, die maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln und sogar Gutachten einzuholen. Die Richter verwiesen auf den großen Zeitdruck. Aus ihrer Sicht war Niki eng in den Konzern der Air-Berlin-Gruppe eingegliedert.

Der Dienstleister FairPlane rechnet sich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattungen für ausgefallene Flüge über ein Verfahren in Österreich eintreiben zu können. Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther zufolge müssen die geprellten Kunden ihre Forderungen allerdings an die Niki-Mutter Air Berlin stellen.

(wer)
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