Entscheidung der Bundesregierung Keine Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge

Berlin · Auch für Flüchtlinge wird es keine Ausnahmen vom Mindeslohn geben. Das hat die Bundesregierung entschieden. Der Internationale Währungsfond hatte vorgeschlagen, dass EU-Länder von Stabilitäten abweichen können sollten, wenn Ausgaben für Flüchtlinge die Ursache dafür seien.

 Auch für Flüchtlinge gibt es keine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn.

Auch für Flüchtlinge gibt es keine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn.

Foto: dpa, abu jhe

Die Bundesregierung hat Vorschläge des Internationalen Währungsfonds zurückgewiesen, wegen der Flüchtlingskrise Ausnahmen bei den Stabilitäts- und Mindestlohnregeln zuzulassen. "Der Mindestlohn hängt nicht davon ab, welche Staatangehörigkeit jemand hat", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums am Mittwoch in Berlin.

Es gebe bereits erhebliche Erleichterungen, um Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Finanzressort verwies darauf, dass der europäische Stabilitätspakt bereits ausreichend Flexibilität biete, außergewöhnliche Aufgaben etwa für die Bewältigung der Flüchtlingskrise in der Berechnung nationaler Defizite zu berücksichtigen. Insofern seien die Vorschläge nicht neu.

Der IWF hatte vorgeschlagen, dass EU-Länder von Stabilitätszielen abweichen können sollten, wenn die Ursache dafür Ausgaben für Flüchtlinge sei. Auch vorübergehende Ausnahmen für Flüchtlinge von Mindestlohnregeln könnten hilfreich sein.

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(jf/REU)
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