Luftfracht Kartellsünder zahlen Bahn 400 Millionen Euro

Düsseldorf · Eine juristische Spezialabteilung treibt für das Staatsunternehmen Schadenersatz ein – zuletzt einigte sich der Konzern mit der Airline SAS.

 Die Bahn einigte sich mit der Fluggesellschaft Scandinavian Airlines (SAS) außergerichtlich auf eine nicht näher bezifferte Schadenersatzzahlung.

Die Bahn einigte sich mit der Fluggesellschaft Scandinavian Airlines (SAS) außergerichtlich auf eine nicht näher bezifferte Schadenersatzzahlung.

Foto: dpa, obe cul fpt lof

Eine juristische Spezialabteilung treibt für das Staatsunternehmen Schadenersatz ein — zuletzt einigte sich der Konzern mit der Airline SAS.

Lange war es in Deutschland gängige Praxis, dass Kartellsünder nach ihrem Auffliegen mit einer saftigen Bußgeldzahlung davonkamen. Zu aufwendig und unsicher schien es den Geschädigten, durch langwierige Zivilverfahren Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Die Deutsche Bahn hat damit als eines der ersten Unternehmen hierzulande Schluss gemacht und eigens eine juristische Spezialabteilung eingerichtet. Das Team — bestehend aus fünf Anwälten und zwei Wettbewerbsökonomen — hat für den Konzern inzwischen in rund 94 Kartellfällen die stattliche Summe von knapp 400 Millionen Euro erstritten. Die Zielmarke von einer halben Milliarde Euro soll schon in absehbarer Zeit überschritten werden.

Im wohl spektakulärsten Fall, dem sogenannten Luftfrachtkartell, hat der Staatskonzern jetzt einen Etappensieg verzeichnet: Die Bahn einigte sich mit der Fluggesellschaft Scandinavian Airlines (SAS) außergerichtlich auf eine nicht näher bezifferte Schadenersatzzahlung. Die Airline selbst wollte sich gestern auf Anfrage nicht zu den Details der Einigung äußern.

Deutsche Bahn klagt seit Dezember 2014

Beim Luftfrachtkartell hatten 33 Fluglinien in den Jahren 1999 bis 2006 Absprachen über Zuschläge für Treibstoff- und Sicherheitsgebühren getroffen. In harmlos klingenden "Coffee Meetings" tauschten sich die beteiligten Manager aus. Das Ganze flog erst auf, als die Lufthansa als Kronzeugin das Kartell platzen ließ.

Damit entging Deutschlands größte Airline einem Bußgeld. Die EU-Kommission verhängte später Strafen von knapp 800 Millionen Euro gegen die anderen Beteiligten. Doch damit war für die Kartellanten das Kapitel noch nicht abgeschlossen: Die Deutsche Bahn klagt seit Dezember 2014 gegen mehrere Fluggesellschaften - auch gegen die Lufthansa. Die beim Kölner Landgericht eingereichten Ordner mit Schriftsätzen füllten einen ganzen Lkw.

Die nun erfolgte außergerichtliche Einigung mit SAS ist die erste ihrer Art in Deutschland. "Das ist ein Vergleich mit Signalwirkung", sagte der für Rechtsfragen zuständige Bahn-Vorstand Ulrich Weber unserer Redaktion, "die erste Fluggesellschaft in Deutschland erkennt, dass der lange Gang vor Gericht nicht von Vorteil ist." Auch mit anderen Kartellanten sei die Bahn in intensiven Gesprächen. "Ich hoffe hier kurzfristig auf gute Ergebnisse", so Bahn-Vorstand Weber.

Geklagt hat die Bahn vorm Landgericht Köln unter anderem gegen die Lufthansa, British Airways, Japan Airlines, Qantas und Singapore Airlines. Der Bahn-Klage haben sich inzwischen namhafte Firmen wie Bosch, BMW, Continental, Kühne + Nagel und Panalpina angeschlossen.

Weiteres Verfahren in den USA

Zwischenzeitlich mussten die Kläger einen Dämpfer hinnehmen: Das Gericht der Europäischen Union hob den Bußgeldbescheid der EU-Kommission, auf dem auch die Kölner Klage basiert, aus formellen Gründen auf. Bei der Bahn sind sie aber zuversichtlich, dass die gerügten Mängel noch in diesem Jahr - tendenziell sogar noch bis zum Sommer - behoben werden und ein neuer Bescheid erlassen wird. "Denn die Kartellabsprachen und deren Umfang wurden durch das Gericht nicht in Frage gestellt", sagt Tilman Makatsch, Leiter der Spezialabteilung bei der Bahn, "andere Kartellbehörden haben das längst weltweit abgeschlossen und Bußgelder verhängt."

Zusätzlich zu der Klage in Köln gibt es ein weiteres Verfahren in den USA. In New York hat die Deutsche Bahn mehrere Airlines verklagt, unter anderem Air France, KLM, Martinair, Qantas und Singapore Airlines. Auch dort wurden bereits mehrere Vergleiche geschlossen, die dem deutschen Transportunternehmen Schadenersatz in Höhe von 80 Millionen Dollar (75,5 Millionen Euro) einbrachten.

Noch stammen die Einnahmen der Spezialabteilung ausschließlich aus Vergleichen. "Wir sind durchaus entschlossen, die Gerichtsverfahren auch bis zum Ende durchzufechten", sagt Abteilungsleiter Makatsch. Allerdings sei es für beide Seiten sinnvoll, anstelle von komplexen langlaufenden Gerichtsprozessen außergerichtlich Vergleichsmöglichkeiten auszuloten: "Bei 20 Verfahren setzen wir derzeit unsere Ansprüche durch, zehn davon sind vor Gericht gelandet." Vier neue Klagen befinden sich zudem in Vorbereitung.

Ein Gros der Fälle basiert auf der Kronzeugenregelung. Doch Makatschs Abteilung schult auch die Einkaufsabteilung der Bahn, damit diese Auffälligkeiten beim Bieterverhalten erkennt. Langfristig soll es ein System geben, mit dem durch automatische Auswertung von Daten Ungereimtheiten im Bieterverhalten aufgedeckt werden können.

(maxi)
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