Tickethändler Kartellamt verbietet Exklusivverträge von Eventim und Veranstaltern

Bonn/Bremen · Das Bundeskartellamt hat dem Tickethändler und Veranstalter CTS Eventim Exklusivvereinbarungen mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen untersagt. Wie die Wettbewerbsbehörde am Montag mitteilte, darf die Firma nicht vereinbaren, dass Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System "Eventim.net" verkauft werden dürfen.

 Das Schild des Bundeskartellamtes in Bonn.

Das Schild des Bundeskartellamtes in Bonn.

Foto: dpa

"CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend", argumentierte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. "Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten." Wenn CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichte, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutze das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbs aus.

CTS Eventim mit Verwaltungssitz in Bremen kritisierte die Entscheidung und kündigte an, vor Gericht auf eine Korrektur des Beschlusses hinzuwirken. Das Bundeskartellamt verkenne den lebhaften Wettbewerb im Markt für Ticketdienstleistungen, hieß es. "Wir bedauern sehr, dass sich die Behörde nicht ausreichend mit unseren starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat, zumal diese durch aktuelle Studien und ökonomische Gutachten gestützt werden."

(ems)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort