Kaiser's Tengelmann Wie kauft man einen Supermarkt?

Düsseldorf · Ab Montag können Interessenten Angebote für einzelne Kaiser's-Filialen in Nordrhein-Westfalen abgeben. Es ist der letzte Ausweg aus dem langjährigen Verlustgeschäft. Aber wer kann die Läden eigentlich aufkaufen und wie funktioniert das?

Diese Kaiser's-Filialen werden offenbar geschlossen
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Diese Kaiser's-Filialen werden offenbar geschlossen

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Foto: Heif

Lang und zäh wurde verhandelt, doch die Komplett-Übernahme von Edeka ist gescheitert. Der größte Konkurrent Rewe hat am Ende Hoffnungen platzen lassen. Der Besitzer von Kaiser's Tengelmann, Karl-Erivan Haub, hat am Montag begonnen, die Filialen in Nordrhein-Westfalen zu veräußern. Jetzt ist das Bieterverfahren eröffnet. Aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Bieten und Kaufen?

  • Wer kann bieten?

Kaiser's Tengelmann wird in den nächsten Tagen auf mögliche Interessenten zugehen, das teilte eine Konzernsprecherin unserer Redaktion mit. "Wir geben möglichen Bietern eine Liste aller Filialen am Nordrhein und bitten sie, Angebote abzugeben", erklärt die Sprecherin. Wettbewerber wie Rewe, Edeka, das Schweizer Unternehmen Migros sind dafür im Gespräch.

Es ist aber auch möglich, als Interessengruppe oder als Einzelunternehmer ein entsprechendes Gebot abzugeben. Würden etwa Bürger eine Genossenschaft gründen und sich gemeinsam um die Erhaltung eines Marktes bemühen, wäre das auch möglich. "Ja, warum nicht", bestätigte die Sprecherin. Gerade bei Märkten, die ansonsten unattraktiv für die großen Wettbewerber sind, gäbe es Chancen.

  1. Welche Filialen stehen zum Verkauf?

Laut Konzernchef Karl-Erivan Haub werden die 105 Märkte in Nordrhein-Westfalen als erstes verkauft. Hier ist der Druck am größten, weil die Filialen große Verluste machen. Man habe in den vergangenen Wochen "viele Interessenbekundungen für Einzelfilialen" erhalten. Wer genau wissen will, wo Kaiser's in NRW Supermärkte betreibt, kann das Bundeskartellamt fragen. Das Amt hat ebenfalls eine Liste mit allen Filialen bekommen, als es die Fusion von Edeka und Kaiser's geprüft hat. Der Prüfbericht ist im Internet einsehbar.

  1. Gewinnt der Höchstbietende?

Unternehmensbesitzer Haub hat in einem Interview mit dem Handelsblatt angekündigt, Edeka den Vorzug zu geben, wenn der Branchenführer auf Kaiser's-Supermärkte bietet. Es ist also nicht zwingend so, dass der Höchstbietende auch den Zuschlag erhält. Auch kartellrechtliche Fragen spielen dabei eine Rolle. Wenn der Jahresumsatz der Filialen fünf Millionen Euro überschreitet, muss eine Fusion beim Bundeskartellamt angemeldet werden, das dann prüft, wie sich das auf den Markt auswirken würde. Eine Absage wie bei der Komplettübernahme durch Edeka wolle man vermeiden. Es gehe um Geschwindigkeit, sagte Haub in einem Interview.

  1. Kann man nur eine oder auch mehrere Filialen kaufen?

Das hängt auch von Kaiser's Tengelmann ab. "Wenn die Angebote eingegangen sind, sehen wir, welches die Filialen sind, die besonders begehrt sind, welche Filialen keinen Käufer finden werden. Die müssen wir dann schließen", sagte die Konzernsprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. Man werde versuchen, die Pakete so groß wie möglich zu machen, äußerte sich Unternehmensinhaber Haub. Es ist aber grundsätzlich möglich, auch nur eine einzelne Filiale als Asset, das heißt als Vermögenswert, zu verkaufen.

Am Ende hat aber auch das Bundeskartellamt noch ein Wort mitzureden. Wenn die marktbeherrschenden Unternehmen wie Edeka oder Rewe zu viele Filialen kaufen möchten, muss das vom Kartellamt abgesegnet werden. Das Kartellamt hatte 2015 die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann abgelehnt. Dafür gab es eine Untersuchung der regionalen Märkte, die ergeben hat, dass in bestimmten Regionen wie etwa in Düsseldorf oder Berlin eine marktbeherrschende Stellung eingetreten wäre. So eine Marktmacht würde das Kartellamt womöglich wieder ablehnen.

  1. Gibt es Regeln für den Bieterwettbewerb?

Da es sich um eine private Ausschreibung und nicht etwa eine öffentlich-rechtliche Ausschreibung handelt, kann der Unternehmensinhaber zu großen Teilen entscheiden, wie das Bieterverfahren gestaltet wird. Es gelten aber grundsätzliche Regeln des Fairplay. Konkurrenten dürfen zum Beispiel keine Absprachen treffen und sich zum Beispiel absprechen, erstmal kein Angebot zu unterbreiten, um damit den Druck auf Kaiser's Tengelmann zu erhöhen, möglichst billig zu verkaufen. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Taktieren ist natürlich erlaubt. So darf Haub versuchen, für einzelne Filialen möglichst hohe Verkaufssummen zu erzielen.

  1. Wie geht es nach dem Bieterwettbewerb weiter?

Bis man mit den Bietern in Verhandlungen treten könne, dauert es noch etwas, teilte die Kaiser's-Tengelmann-Sprecherin mit. Zunächst muss nämlich der Übernahmevertrag mit Edeka aufgelöst werden. Wie lange das noch dauert, konnte das Unternehmen noch nicht sagen. Erst danach können einzelne Filialen verkauft werden. Für die 15.000 Mitarbeiter von Kaiser's Tengelmann bedeutet das weiterhin große Unsicherheit. Denn die Zusage von Edeka, alle Arbeitsplätze im Falle einer Übernahme zu erhalten, wäre dann vom Tisch.

(heif)
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