Übernahme von Kaiser's Tengelmann Gericht gibt Kartellamt Rückendeckung

Düsseldorf · Die Handelskonzerne Edeka und Tengelmann haben im Streit um die Übernahme von Kaiser's Tengelmann eine Niederlage erlitten. Dagegen erhielt das Bundeskartellamt nachträglich Rückendeckung vom Düsseldorfer Oberlandesgericht.

 Ein Werbetechniker montiert an einem Supermarkt das "Kaiser's" Schild ab (Archivbild).

Ein Werbetechniker montiert an einem Supermarkt das "Kaiser's" Schild ab (Archivbild).

Foto: dpa, ped lof pil

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am Mittwoch, dass die Beschwerde der Unternehmen gegen das Verbot des Bundeskartellamtes von 2015, die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann komplett an Edeka zu verkaufen, unbegründet ist. Das Vorgehen der Behörde sei rechtmäßig gewesen. Es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeherrschende Stellung gewonnen habe.

Die Wettbewerbshüter hatten den ursprünglich geplanten Komplettverkauf der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann an Edeka aus Wettbewerbsgründen verboten. Vor zwei Jahren hatte das Veto ein langes Tauziehen zwischen allen Beteiligten ausgelöst. Edeka und Tengelmann beantragten eine Ministererlaubnis. Der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel entschied zugunsten von Edeka und Tengelmann, woraufhin sich Rewe beschwerte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kippte letztlich die Ministererlaubnis. In zähen Verhandlungen einigten sich Rewe und Edeka auf eine Aufteilung der Filialen.

Bedeutung des Urteils für die Branche

Dadurch, so hätte man denken können, sei das Kapitel abgeschlossen. Aber die Klage von Edeka und Tengelmann war eben juristisch noch nicht abgearbeitet — und bei einem anderen Ausgang vor Gericht hätte sie durchaus erhebliche Konsequenzen haben können. Erstens hätte Tengelmann Schadenersatz fordern können, wenn das Bundeskartellamt den ursprünglich geplanten Komplettverkauf von Kaiser's an Edeka zu Unrecht verboten hätte. Angeblich haben die Mülheimer durch das Scheitern des Deals mit Edeka etwa 100 Millionen Euro verloren. Den Schaden hätte Tengelmann allerdings auch erst einmal nachweisen müssen.

Zweitens, und dieser Effekt wäre für die Zukunft der Branche noch spannender gewesen, hätte eine Entscheidung des OLG zugunsten der Konzerne auch neue Perspektiven in Sachen Übernahmen eröffnet. Für Edeka und Rewe hätte es dann einfacher werden können, auf dem heimischen Markt auch durch Zukäufe weiter zu wachsen.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ der Kartellsenat eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zu, da dafür nach Auffassung der Richter die Voraussetzungen fehlten. Doch können Edeka und Tengelmann binnen eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort