Gillette vs. Wilkinson Klingen kreuzen vor dem Patentgericht in Düsseldorf

Düsseldorf · Gillette und Wilkinson streiten vor dem Düsseldorfer Landgericht um ein Patent bei Nassrasierklingen. Eine von Hunderten solcher Streitigkeiten, die jedes Jahr am Rhein ausgetragen werden. Die Region ist ein Patent-Schwerpunkt.

 In dem Streit geht es um den "Mach3"-Rasierer von Gillette.

In dem Streit geht es um den "Mach3"-Rasierer von Gillette.

Foto: dpa, cgt wst

Mit Gillette und Wilkinson können die meisten Männer was anfangen, zumindest, wenn sie sich regelmäßig nass rasieren. Beide produzieren die Klingen, der eine kommt aus den USA, der andere aus Großbritannien. Getroffen haben sich Vertreter beider Unternehmen gestern am Rhein - im Landgericht Düsseldorf, wo die Patentklage von Gillette gegen Wilkinson verhandelt wurde.

Da streiten sich also zwei ausländische Firmen vor dem Landgericht Düsseldorf - kein Zufall. Bis Kriegsende wurden millionenschwere Patentstreitigkeiten meist in Berlin verhandelt. Dann aber siedelten immer mehr Patentanwälte nach Düsseldorf um - und die Justiz reagierte.

Mit hochspezialisierten Richtern gelang es über Jahrzehnte hinweg, die Rechtsprechung in diesem Wirtschaftsbereich nachhaltig zu prägen und den ausgezeichneten Ruf der Düsseldorfer Patenturteile zu bestätigen. Inzwischen wurden am Landgericht sogar drei Spezialkammern für solche Patentverfahren gebildet, um der Fülle der Fälle (2012 waren es 407, im Jahr danach 370, 2014 dann 441, im Folgejahr 461 und im vergangenen Jahr 369) Herr zu werden.

Vorteil des Spezialistentums: Die Kammern sind bei ihren Urteilen nicht immer auf die Fachkenntnisse von Gutachtern angewiesen, was das Verfahren im Einzelfall ungemein beschleunigt. Die Streitwerte liegen angesichts komplexer Sach- und Rechtsgebiete selten unter 250.000 Euro, können aber auch leicht den zweistelligen Millionenbereich erreichen.

Hunderte Patentverfahren laufen also jedes Jahr in Düsseldorf. Den Rest der insgesamt etwa 1100 Verfahren aus europäischen Patenten teilen sich laut nordrhein-westfälischem Justizministerium vor allem München, Mannheim, Hamburg, Den Haag, Paris und London. Zudem ist Nordrhein-Westfalen mit 7000 Anmeldungen pro Jahr einer der wichtigsten deutschen Patentstandorte.

Viele internationale Konzerne haben bereits ihren Streit am Rhein ausgefochten. Apple gegen Samsung, Nokia gegen Apple, Dyson gegen Bosch, Nestlé gegen Mondelez - alles war schon da in der NRW-Landeshauptstadt. Häufig klagen Unternehmen auch gleichzeitig vor mehreren Patentgerichten.

Im Fall Gillette gegen Wilkinson müssen die Beteiligten noch knapp zwei Wochen auf eine Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichtes warten. Als Verkündungstermin ist gestern der 18. Juli festgelegt worden. Das Ende eines Streits, bei dem es um ein Anfang des kommenden Jahres auslaufendes Patent für eine Befestigungsart von Nassrasierklingen am Griffstück geht. Gillette pocht auf die Allein-Rechte an jener Erfindung, Konkurrent Wilkinson hält das Patent nach Gerichtsangaben für nichtig.

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Fakt ist: Wilkinson hat viel preisgünstigere Ersatzklingen für "Mach3"-Nassrasierer von Gillette entwickelt und angeboten. Das will sich Gillette nicht bieten lassen, fordert per Eilverfahren ein Urteil gegen das angeblich umsatzschädigende Verhalten des Mitbewerbers.

Wilkinson bestreitet, dass das vermeintlich schützenswerte Patent von Gillette überhaupt je den Rang einer "Erfindung" erreicht habe, dass damit also das vor rund zwanzig Jahren zugesprochene und im Februar des nächsten Jahres ohnehin auslaufende Patent für die Verankerung von "Mach3"-Klingen im Griffstück von Anfang an nichtig gewesen sei.

Selbst ausprobiert haben die Richter die gestern vorgelegten Klingen und Griffstücke der beiden Kontrahenten vor Gericht übrigens nicht.

Andere Richterkollegen hatten in anderen Prozessen zuvor keine Scheu gezeigt, in Wettbewerbs- oder Patentfragen auch mal selbst Hand anzulegen - und zum Beispiel die behaupteten Fähigkeiten eines Bosch-Staubsaugers anhand lose verstreuter Ficus-Blätter im Gerichtssaal eigenhändig zu testen.

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Die Vorsitzende höchstselbst hatte damals zum Sauger gegriffen und war zu der Überzeugung gelangt, dass ein Werbespot von Bosch nicht über die wahre Saugleistung des Geräts hinwegtäusche, wie ein Konkurrent behauptet hatte.

Dass der Sauger im Werbefilm von Bosch nicht mal einen schlafenden Tiger geweckt hat, spielte für die Entscheidung des Gerichts keine Rolle.

(RP)
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