Gerichtsurteil Bier darf nicht mehr als "bekömmlich" beworben werden

Ravensburg · Die Brauerei Härle aus Leutkirch (Baden-Württemberg) darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff "bekömmlich" bewerben.

 Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, steht in Leutkirch in seiner Brauerei am Leerkisten-Rollband.

Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, steht in Leutkirch in seiner Brauerei am Leerkisten-Rollband.

Foto: dpa

Das entschied das Landgericht Ravensburg am Dienstag und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei.

In dem Prozess hatte die Brauerei mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin darüber gestritten, ob sie den Begriff "bekömmlich" in der Werbung nutzen darf oder nicht. Brauereichef Gottfried Härle kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, er wolle Berufung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart einlegen.

(felt/dpa)
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