Georg Fahrenschon Sparkassen-Chef unter Verdacht

München · Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Verbandspräsidenten Georg Fahrenschon wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Der Ex-Finanzminister räumt ein, drei Erklärungen zu spät abgegeben zu haben.

 Georg Fahrenschon wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Georg Fahrenschon wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Foto: dpa, rhi axs fux

Mitten in die Diskussion um Steueroasen und deren Nutzung durch zahlreiche Prominente platzt ein Verdachtsfall aus dem Sparkassen-Lager: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen den Präsidenten des Bundesverbandes DSGV, Georg Fahrenschon (49). Die Behörde hat einen Strafbefehl beantragt. Gegen den wehrt sich Fahrenschon, so dass es nach derzeitigem Stand einen Prozess vor dem Amtsgericht München geben wird. Nach unbestätigten Informationen unserer Redaktion hat das Gericht einen Termin im Dezember vorgeschlagen, der aber noch nicht fix ist.

Fahrenschon hat Einspruch eingelegt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren bayerischen Finanzminister, nachdem er die Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 erst im Jahr 2016 abgegeben hat. "Die Staatsanwaltschaft München I führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Georg Fahrenschon wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und hat deshalb Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht München erhoben. Gegen diesen Strafbefehl hat der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger Einspruch eingelegt", teilte die Behörde mit.

Fahrenschon hat in einer persönlichen Erklärung, über die zunächst die "Bild am Sonntag" berichtet hatte, die verspätete Abgabe eingeräumt, wehrt sich aber gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung: "Ich habe meine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 2012 bis 2014 verspätet im Jahr 2016 abgegeben. Alle Steuern und Säumniszuschläge wurden gezahlt. Die verspätete und schrittweise Abgabe ist ein kritikwürdiger Fehler, aber keine Straftat. Deshalb habe ich den erlassenen Strafbefehl nicht akzeptiert, sondern das zuständige Gericht um eine Entscheidung gebeten." Fahrenschon bezeichnete die Abgabe erst im Jahr 2016 als "Versäumnis, das er sehr bedaure. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass mir meine Vorbildrolle absolut bewusst ist".

Wahl könnte verschoben werden

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss dies in der Regel bis Ende Mai des darauffolgenden Jahres tun. Auf Antrag verlängern Finanzämter die Frist. Wer für die Erklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat ein Jahr länger Zeit, in Ausnahmen sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Fahrenschon könnte bis zu einer möglichen Hauptverhandlung seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl noch zurückziehen. Würde er das tun, wäre der Strafbefehl wirksam. Wenn dieser über der Grenze von 90 Tagessätzen läge, wäre der Sparkassen-Präsident vorbestraft.

Wohl kein Gegenkandidat

Fahrenschon soll am Mittwoch in Berlin als Sparkassenpräsident bestätigt werden. Unbestätigten Spekulationen zufolge wollen allerdings einige Regionalverbände bei der Mitgliederversammlung beantragen, die Wahl von der Tagesordnung zu nehmen. Gewählt wird der Präsident von den Vertretern der elf regionalen Sparkassenverbände, der neun Landesbanken und der drei kommunalen Spitzenverbände. Fahrenschon bekräftigte gegenüber dem "Handelsblatt", er wolle zur Wiederwahl auch antreten.

Einen Gegenkandidaten gab es bis Dienstagabend nicht. Allerdings ist der Bayer in Sparkassen-Kreisen nicht unumstritten. Spekuliert wurde auch schon darüber, ob Gegner im Sparkassen-Lager die Information über die Ermittlungen gegen Fahrenschon in die Öffentlichkeit getragen haben könnten, um ihm vor der Wahl zu schaden. Fahrenschon führt den Bundesverband seit Mai 2012. Von 2008 bis 2011 war er Finanzminister in Bayern, davor Staatssekretär im Münchener Finanzministerium.

(RP)
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