Banken und Sparkassen Bundesregierung will Transparenz bei Gebühren schaffen

Berlin · Gebühren fürs Geldabheben am Automaten ärgern viele Verbraucher. Nun will die Bundesregierung mehr Transparenz bei Banken und Sparkassen schaffen. Dazu muss aber noch ein EU-Erlass in Kraft treten.

 Banknoten im Ausgabefach eines Sparkassen-Geldautomaten (Symbolbild).

Banknoten im Ausgabefach eines Sparkassen-Geldautomaten (Symbolbild).

Foto: dpa

Der zunehmenden Zahl von Banken mit Gebühren fürs Geldabheben will die Bundesregierung mit mehr Transparenzvorschriften begegnen. Das geht nach Informationen unserer Redaktion aus einer Antwort des Verbraucherschutzministeriums auf eine Grünen-Anfrage hervor. Danach ist sich die Bundesregierung sicher, dass "in Zukunft zertifizierte Vergleichswebsites zur Erhöhung der Transparenz der Kontoführungsentgelte beitragen" werden und es dadurch den Verbrauchern leichter möglich sei, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto am Markt zu finden. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf geplante Änderungen im Zahlungskontengesetz, die nach einem entsprechenden EU-Erlass in Kraft treten sollen.

Jüngste Untersuchungen des Verbraucherportals Biallo hatten nicht nur bei Sparkassen eine vermehrte Praxis von Gebühren für Bargeldabhebungen ergeben. Bei einer Analyse von über tausend Instituten zeigte sich, dass auch mindestens 160 Volks- und Raiffeisenbanken Gebühren nehmen, entweder gleich beim ersten Mal oder nach zwei bis fünf Abhebungen im Monat. Das Portal nannte diese Zahl als untere Grenze, denn bei rund einem Drittel sei kein Preisleistungsverzeichnis auf der Internetseite hinterlegt gewesen. Viele der befragten Banken hätten bestätigt, während des Abhebens keinen Hinweis auf die Kosten zu geben, da sie keine "Abhebegebühren" nähmen. Dennoch würden dafür Beträge zwischen 0,10 und 0,65 Euro fällig, und zwar für das "Verbuchen" der Abhebung.

Diese Praxis stößt bei den Grünen auf heftige Kritik. "Abzocke mit versteckten Gebühren über die Hintertür geht gar nicht", sagt Verbraucherschutzexpertin Nicole Maisch. Entgeltinformationen müssten so bereitgestellt werden, dass sie für die Verbraucher verständlich und vergleichbar seien. Die zunehmende Aufsplitterung von Kontoleistungen, die dann einzeln und mit überhöhten Gebühren abgerechnet würden, müsse ein Ende haben.

Nach Auskunft von Verbraucherschutz-Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) soll künftig vorgeschrieben werden, dass für den Ersatz eines verloren gegangenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstrumentes kein Entgelt verlangt werden darf, das die tatsächlichen Kosten übersteigt. Auch eine Anzeige des Verlustes müsse kostenfrei möglich sein.

(may)
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