Angeblich überhöhte Zahlungen an Betriebsräte Ermittler durchsuchen Büros von VW-Managern

Wolfsburg · Ermittler von Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden haben am Dienstag die Büros von Vorstandsmitgliedern des Autoherstellers VW durchsucht. Das Unternehmen soll zu hohe Zahlungen an Betriebsräte genehmigt haben, Staatsanwälte prüfen den Fall seit Längerem.

 Das Volkswagen Logo am Verwaltungshochhaus auf dem VW Werk in Wolfsburg.

Das Volkswagen Logo am Verwaltungshochhaus auf dem VW Werk in Wolfsburg.

Foto: dpa

An den Aktionen am Dienstag nahmen neben Staatsanwälten auch Fahnder von Finanzbehörden teil. Dabei wurden sie in den Räumen von Personalvorstand Karlheinz Blessing und Finanzvorstand Frank Witter vorstellig. Ein VW-Sprecher bestätigte dies. Entgegen früheren Angaben gab es bei Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch - einem Vorgänger Witters - aber keine solche Aktion.

"Hintergrund sind die angeblich überhöhten Zahlungen an (Betriebsratschef Bernd) Osterloh", sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters. Auch das Büro Osterlohs sei durchsucht worden.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Mai mitgeteilt, es gebe "ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Betriebsratstätigkeit". Zum genauen Kreis der Beschuldigten wollte die Staatsanwaltschaft seinerzeit noch keine Angaben machen.

Inhaltlich soll es bei den Vorwürfen unter anderem um mutmaßlich zu hohe Bezüge für Betriebsratschef Osterloh gehen. Osterloh selbst ist nach früheren Informationen jedoch nicht Ziel der Ermittlungen. Er übernehme "seit vielen Jahren in herausragender Weise Verantwortung für die Belegschaften des Volkswagen-Konzerns", hatte der Aufsichtsrat damals erklärt.

VW hatte bisher betont, die Bezahlung des Betriebsratschefs habe den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprochen. Aus dem Betriebsrat hieß es nach früheren Angaben, Regelungen bei VW und Vergütung seien rechtskonform. Der Betriebsrat war in der Nacht zum Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Dies wurde auch am Mittwoch wieder betont. Das Unternehmen halte sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes, sagte ein Konzernsprecher. Schon vor Monaten habe ein externer Sachverständiger die Bestimmung der Bezüge von Betriebsratschef Bernd Osterloh überprüft. Man gehe daher davon aus, dass die Vergütung "in jeder Hinsicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang steht". Dies gelte auch für steuerrechtliche Fragen.

Bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft laufen derzeit noch etliche andere Verfahren gegen VW-Mitarbeiter - darunter auch hohe Manager sowie aktuelle oder ehemalige Vorstände. Dabei geht es allerdings um die Entstehung und die Folgen des Diesel-Skandals, der im September 2015 bekannt wurde.

(das/dpa/rtr)
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