Große Koalition Reform der Erbschaftsteuer bleibt strittig

Berlin · Seehofer, Gabriel und Schäuble vertagen ihre Einigung. Koalition strebt bis zur Sommerpause Kompromiss an. Worüber ist man sich bereits einig? Wo gibt es noch Probleme? Ein Überblick.

 Das Verfassungsgericht hatte der Regierung aufgegeben, die Erbschaftsteuer für Betriebe bis 1. Juli 2016 neu zu fassen.

Das Verfassungsgericht hatte der Regierung aufgegeben, die Erbschaftsteuer für Betriebe bis 1. Juli 2016 neu zu fassen.

Foto: dpa, Armin Weigel

Ein Ende des Koalitionsstreits über die Reform der Erbschaftsteuer für Firmen zeichnet sich weiterhin nicht ab — dabei drängt die Zeit. Ein weiteres Treffen zwischen CSU-Chef Horst Seehofer, SPD-Chef Sigmar Gabriel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) blieb am Donnerstag ergebnislos. Für nächste Woche vereinbarten die drei Politiker ein weiteres Treffen. Die Koalition will den Streit jetzt spätestens bis zur Sommerpause beiliegen, die am 8. Juli beginnt.

Ein Interview Seehofers, in dem er Schäuble kritisierte, sorgte für zusätzliche Spannungen. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, die Erbschaftsteuerreform und den Länderfinanzausgleich so zu gestalten, dass sie im Bundesrat zustimmungsfähig seien, sagte der CSU-Chef den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Weil dies dem Bundesfinanzminister offenbar nicht gelingt, wird die CSU eine steuerpolitische Offensive starten."

Worum geht es in dem Streit?

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 eine Neuregelung bis Mitte 2016 angemahnt. Bisher müssen Firmenerben kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Richter hielten das für zulässig, forderten aber schärfere Vorgaben. Bei größeren Firmen sollten Erben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Für kleinere Firmen sollen Bagatellgrenzen strenger werden. CDU, CSU und SPD im Bundestag hatten sich im Februar schon auf ein gemeinsames Modell verständigt - mit Korrekturen an dem vor fast einem Jahr verabschiedeten Regierungsentwurf Schäubles. Bayerns Ministerpräsident Seehofer forderte anschließend jedoch weitere Begünstigungen sowie Korrekturen zugunsten der Wirtschaft.

Worüber ist die Koalition bei größere Firmen bereits einig?

Das bisherige Verschonungsprinzip bleibt erhalten, Firmenerben sollen unterm Strich auch nicht mehr Steuern zahlen. Damit aber das Urteil umgesetzt wird, wird eine Bedürfnisprüfung für Erbfälle ab 26 Millionen Euro eingeführt. Dabei muss der Erbe sein privates Vermögen offenlegen, von dem die Hälfte für die Steuerzahlung herangezogen werden kann. Für große Familienunternehmen mit Kapitalbindung ist ein Bewertungsabschlag von bis zu 30 Prozent vorgesehen. Damit sinkt das Betriebsvermögen, das versteuert werden muss. Der Abschlag bezieht sich nach dem Konsenspapier auf das begünstigte Vermögen und nicht auf den gesamten Unternehmenswert. Er ist an Bedingungen geknüpft: Im Gesellschaftsvertrag muss festgeschrieben sein, dass Ausschüttungen, Verfügungen und Anteilsverkäufe beschränkt sind. Die Höhe des Abschlags richtet sich danach, was im Gesellschaftsvertrag zum Verkaufspreis steht: Liegt etwa der Verkaufspreis um 20 Prozent unter dem Verkehrswert, beträgt der Abschlag 20 Prozent. Die CSU fordert dagegen, pauschal einen Abschlag von 30 Prozent zu gewähren. Allerdings kann sich der Erbe auch gegen diese Prüfung entscheiden, muss dann aber erhebliche Verschonungsabschläge hinnehmen. Hier wird ein kompliziertes Abschmelzmodell eingeführt: Mit wachsendem Vermögen muss ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Bei der Festlegung des Unternehmenswertes kam die Koalition der Wirtschaft bereits erheblich entgegen.

Was ist für kleinere Betriebe vorgesehen?

Betriebe bis drei Beschäftigte müssen für die Steuerverschonung nicht nachweisen, dass die Lohnsumme über mehrere Jahre stabil bleibt. Neu ist, dass Saison- und Zeitarbeiter nicht angerechnet werden. Die CSU will die Grenze bei fünf Mitarbeitern ziehen. Was will die CSU zusätzlich?

Die CSU hat acht komplizierte Einzelpunkte zu Gunsten der Firmen aufgelistet, die sie zusätzlich im Gesetz haben möchte. Sieben davon werden in der Regierung als verfassungswidrig eingeschätzt. Deshalb dürfte Schäuble skeptisch in die Verhandlungen mit Seehofer gehen. Nach Einschätzung von CDU und SPD spielt die Zeit gegen die CSU. Bisher noch plant die Regierung, die Reform am 10. Juni vom Bundestag und am 8. Juli vom Bundesrat beschließen zu lassen. Sollte diese Termine nicht erreicht werden, könnte es zu einer erneuten Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der Erbschaftsteuer kommen. Nach Einschätzung von Fachleuten würde es in einem neuen Urteil die Grenzen zur Ausgestaltung der Erbschaftsteuer enger fassen. Dies fürchtet auch die Wirtschaft.

(mar/qua)
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