Hamburger Prozess um Gaspreise Eon steuert auf Millionenschlappe zu

Hamburg (RPO). Der Energieversorger Eon muss sich auf geschätzte 30 Millionen Euro Kosten einstellen: Im bisher längsten Prozess um überhöhte Gaspreise stellt sich das Hamburger Landgericht auf die Seite der Verbraucher. Eine Preisklausel in Verträgen der Eon-Tochter Eon Hanse hält das Gericht für unrechtmäßig.

Eon wollte den Bericht nicht kommentieren.

Eon wollte den Bericht nicht kommentieren.

Foto: ddp

In dem seit 2005 laufenden Prozess hatten 52 Kunden von Eon Hanse Klage gegen Preiserhöhungen erhoben. Es war das bundesweit erste Sammelverfahren zu diesem Thema. Inzwischen haben viele andere Gerichte sich ebenfalls mit Gaspreisen befasst.

Ursprünglich wollten die Kläger vom Gericht die Berechnung der Gaspreise überprüfen lassen. Das allerdings will das Landgericht nicht tun, nachdem der Bundesgerichtshof in einen anderen Fall schon eine tiefgehende Prüfung der Gaspreise abgelehnt hatte. Jetzt geht es nur noch um die Formulierung der Preisänderungsklausel in den Kundenverträgen.

Die Kläger zahlen seit Prozessbeginn nur noch die Preise von September 2004. Daneben verweigern rund 30.000 weitere Eon Hanse-Kunden die höheren Kosten oder zahlen unter Vorbehalt. Die Verbraucherzentrale unterstützt und finanziert den Prozess, wie der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann sagte.

Gericht: Preisanpassungsklausel nicht verständlich

Nach Hörmanns Angaben geht es um bisher rund 1000 Euro pro zahlungsunwilligem Kunden, die seit September 2004 an Forderungen aufgelaufen sind. Wenn das Gericht in seinem Urteil am 27. Oktober an der nun angedeuteten Linie festhält, würden die Kunden diese Summe nicht an Eon nachzahlen müssen beziehungsweise könnten sie zurückfordern, sagte er. Das liefe bei 30.000 Betroffenen auf einen Umsatzausfall von 30 Millionen Euro hinaus, wie Hörmann sagte.

Das Gericht vertrat in der Verhandlung erneut die Ansicht, die Preisanpassungsklausel in den Verträgen der Eon Hanse mit den Verbrauchern sei "nicht klar und nicht verständlich". Die Kunden würden "unangemessen benachteiligt", wie der Vorsitzende Richter sagte. Die Vertragszeilen zur Preisanpassung würden nur Bezug nehmen auf einen ungenauen "Wärmemarkt". Das sei aber zu ungenau.

In der letzten mündlichen Verhandlung widersprachen die Eon-Anwälte der Auffassung des Gerichtes. Nach ihren Angaben würde die Gerichts-Ansicht dazu führen, dass Eon Verluste entstehen würden, weil die weitweiten Gaspreise seit 2004 deutlich gestiegen sind. Eine Firmensprecherin machte klar, der Konzern werde in Berufung gehen, falls das Gericht bei seiner Linie bleibe.

Preise um 25 Prozent angehoben

Eon Hanse hatte seine Gaspreise seit Oktober 2004 bis zur Einreichung der Klage drei Mal um insgesamt 25 Prozent angehoben. Das Hamburger Landgericht betonte, dass der einfache Hinweis auf den Ölpreis zur Begründung für die Gaspreiserhöhungen nicht ausreiche. Von den höheren Kosten waren 650.000 Kunden von Eon Hanse in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betroffen.

Verbraucherschützer Hörmann nannte den bisherigen Prozess-Verlauf einen Erfolg. Er kritisierte aber, dass die Gerichte nicht grundsätzlich die Preiskalkulation der Gasanbieter durchleuchten wollen.

(AP/jre)
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