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Atom-Moratorium Eon geht mit Schadenersatzklage in Berufung

Hannover · Der Energieriese Eon geht mit seiner millionenschweren Schadenersatzklage wegen der vorübergehenden Stilllegung zweier Atomkraftwerke in die nächste Instanz. Das Unternehmen habe vor dem Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover eingelegt.

 Eon fordert vom Bund, von Bayern und Niedersachsen mehr als 382 Millionen Euro Schadenersatz.

Eon fordert vom Bund, von Bayern und Niedersachsen mehr als 382 Millionen Euro Schadenersatz.

Foto: dpa

Das sagte eine Eon-Sprecherin und bestätigte damit einen Bericht der "Wirtschaftswoche". Eon fordert vom Bund, von Bayern und Niedersachsen wegen des zeitweisen Ausfalls der Stromproduktion über 382 Millionen Euro Schadenersatz. Vor dem Landgericht Hannover war das Unternehmen mit der Forderung im Juli gescheitert.

Das Gericht entschied damals, Eon hätte nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium erheben müssen. Der Konzern sei aber der Auffassung, dass ihn "kein Versäumnis" treffe, begründete die Sprecherin die Entscheidung für die Berufung.

Die sieben ältesten Meiler in Deutschland mussten nach der Katastrophe von Fukushima für die dreimonatige Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen. Darunter waren auch die Eon-Kraftwerke Isar 1 und Unterweser.

Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des im Juli 2011 beschlossenen Atomausstiegs wird seit März vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Dort klagen Eon, RWE und Vattenfall. Das Gericht will am 6. Dezember sein Urteil verkünden.

(afp/jeku)
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