Gerichtsurteil Kein Rückgaberecht für VW-Käufer - Rückruf verzögert sich

Wolfsburg/Bochum · Die juristische Schlacht um die Folgen des Abgas-Skandals bei VW nimmt Fahrt auf. Ein erstes Gerichtsurteil zum Rückgaberecht könnte den Konzern stärken. Die erste große Rückrufwelle verzögert sich.

VW-Konzern: Diese Automarken gehören zu Volkswagen
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Diese Marken gehören zu Volkswagen

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Foto: dpa, woi vfd tmk

Enttäuschte VW-Kunden in Deutschland können ihre vom Abgas-Skandal betroffenen Autos laut einer Gerichtsentscheidung nicht zurückgeben. Bei der geplanten Umrüstung der Dieselmotoren kommt es aber zu weiteren Verzögerungen - und auf weiteren rechtlichen Baustellen nimmt der Druck auf Volkswagen zu.

Das Landgericht Bochum wies am Mittwoch im bundesweit ersten Prozess dieser Art die Klage eines VW-Fahrers zurück. Dieser darf wegen der Abgas-Manipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben.
Der Mangel sei nur gering und vergleichsweise günstig zu beheben, argumentierten die Richter. Die Entscheidung war nach entsprechenden Äußerungen des Gerichts vor zwei Wochen bereits so erwartet worden.

Die Beseitigung des Mangels liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Eine erhebliche Pflichtverletzung von VW liege nicht vor, es gebe kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Anwalt des Klägers kündigte aber an, in Berufung gehen zu wollen. Mehrere Kanzleien wiesen darauf hin, dass der Bochumer Beschluss aus ihrer Sicht noch keine Richtungsentscheidung darstellt.

Volkswagen hat für die verschiedenen Dieselmotoren, deren Abgaswerte für Tests manipuliert worden waren, einen Rückrufplan erarbeitet. Weil das für die Genehmigung zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
diesen noch nicht komplett abgesegnet hat, verzögert sich der Start der ersten großen Rückruf-Welle mit dem Passat jedoch.

Im Januar war mit rund 8500 Modellen des VW Amarok der Startschuss gefallen, aber angesichts der kleinen Zahl noch im Mini-Maßstab. Insgesamt sind deutschlandweit rund 2,5 Millionen Dieselautos aus dem VW-Konzern vom Rückruf betroffen. Meist genügt ein Software-Update, bei den 1,6-Liter-Motoren muss auch ein neues Bauteil her.

Vor kurzem hatte zudem eine Gruppe von Profi-Anlegern am Landgericht Braunschweig eine Klage auf 3,255 Milliarden Euro Schadenersatz wegen Verlusten beim Aktienkurs gegen VW eingereicht. Hier geht es um den Vorwurf, VW habe im September 2015 zu spät über Probleme berichtet.

(lnw)
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