Veröffentlichungspflicht gefordert Pharmabranche zahlt 575 Millionen an Ärzte

Düsseldorf · 71.000 Ärzte erhielten Geld etwa für Vorträge, Fortbildungen und Forschungen. Doch nur 29 Prozent stimmten der Veröffentlichung zu. Der Ärztepräsident fordert jetzt eine Veröffentlichungspflicht für alle nach US-Vorbild.

Die Pharmabranche zahlt 575 Millionen an 71.000 Ärzte
Foto: dpa, Matthias Hiekel

Die Zeiten, in denen die Pharmaindustrie Ärzten mehrtägige Luxusreisen, getarnt als Fortbildung, spendierte, sind wohl vorbei. Doch noch immer fließt viel Geld. 575 Millionen Euro zahlten die 54 wichtigsten Hersteller den deutschen Ärzten 2015 etwa für Vorträge, Fortbildungen, Sponsoring und Studien, wie die Brancheninitiative "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) selbst öffentlich gemacht hat. Darunter sind alle Großen wie Bayer, Roche, Boehringer. Das Geld floss an 71.000 Ärzte und medizinnahe Personen, über 20.000 haben der namentlichen Veröffentlichung zugestimmt, wie "Spiegel Online" und der Rechercheverbund Correctiv ermittelt haben, die die individuellen Daten zu einer Datenbank zusammenstellten (https://correctiv.org/euros). Hier kann jeder Patient sehen, was Bayer und Co. seinem Arzt und seiner Klinik zahlen.

Debatte um Korruptionsvermeidung

Ein Beispiel: Ärzte der Uniklinik Düsseldorf haben demnach von Pharmaherstellern 358.856 Euro erhalten, darunter 254.900 Euro an Honoraren. Weitere 287.772 Euro gingen an 57 weitere Ärzte und Institutionen. Die Uniklinik Düsseldorf, die den Transparenzkodex begrüßt, zu den einzelnen Zahlen aber nichts sagte, erklärte: "Solange die Regeln eingehalten werden, die sich die Pharmaindustrie für Zuwendungen gegeben hat, sehen wir in einer Zusammenarbeit von Industrie und Einrichtungen des Gesundheitswesens eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Forschungsförderung. Nicht alle Projekte kann die Öffentliche Hand fördern." Zugleich betonte die Klinik: "Die Genehmigungsverfahren der Universitätsmedizin für finanzielle Unterstützungen folgen den Gesetzen zur Korruptionsvermeidung."

Daneben finden sich in der Karte Angaben von vielen Praxen, die mal 100 Euro und 1000 Euro angeben. Insgesamt sollen die Zahlungen von zwei Euro bis 200.000 Euro an einzelne Ärzte reichen. Doch besonders geschäftstüchtige Nebenverdiener haben sich erwartungsgemäß nicht geoutet. Es entbrennt eine Debatte darüber, ob die freiwillige Auskunft reicht oder man alle Ärzte, wie in den USA, zur Offenlegung verpflichten soll.

Die Bundesärztekammer fordert dies: "Die übergroße Mehrheit der Ärzte lässt sich nichts zuschulden kommen und muss deshalb Transparenz nicht fürchten. Wir haben allerdings von Anfang an gesagt, dass die Veröffentlichung der Zuwendungen unabhängig von der Zustimmung des Empfängers erfolgen sollte", sagte Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery unserer Redaktion. "Alternativ sollten Pharma-Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit Ärzten verzichten, die nicht genannt werden wollen." Die Ärzteschaft befürworte seit langem eine gesetzliche Regelung nach dem Vorbild des "Physicians Payment Sunshine Act" der USA, so Montgomery. "Danach müssen alle finanziellen Leistungen und Sachleistungen sowie Name, Adresse, Anbieter, Wert, Datum und Art der Zuwendung offengelegt werden." Das Transparenz-Gesetz war von Präsident Obama eingeführt worden.

Datenschutzrecht im Blick

Das geht dem Verband Forschenden Arzneimittelhersteller, der die freiwillige Kontrolle vorangetrieben hat, zu weit. Das US-Gesetz sei zwar eine Blaupause gewesen, es habe aber Jahre bis zu seiner Etablierung gedauert. "Wir haben uns entschieden, einen Weg zu gehen, der auf Deutschland zugeschnitten ist: Hier spielt das Datenschutzrecht des Einzelnen eine große Rolle. Das respektieren wir natürlich."

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwar die Korruptionsvorschriften verschärft, plant aber auch keine Offenlegungspflicht. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sorgt sich dagegen um die Frage, wie unabhängig Ärzte bei der Verschreibung noch sind. "Patienten müssen darauf vertrauen können, dass Ärzte ihnen ein Medikament nur deshalb verschreiben, weil sie von der Wirksamkeit überzeugt sind - und nicht, weil sie auf der Honorarliste des Herstellers stehen." Wenn Ärzte Dienstleistungen für Pharmaunternehmen übernehmen, müsse das nicht per se ein Nachteil für die Patienten sein. "Sie sollten es bei der Entscheidung über eine Therapie aber unbedingt wissen."

(anh)
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