Urteil Deutsche Post erringt juristischen Erfolg im Beihilfestreit

Luxemburg · Die Deutsche Post hat im jahrelangen Rechtsstreit um staatliche Subventionen erneut einen juristischen Erfolg errungen. Das EU-Gericht erster Instanz entschied am Freitag in Luxemburg, dass die EU-Kommission 2007 ihr Beihilfeprüfverfahren gegen die Post nicht ausweiten durfte (Rechtssache T-421/07 RENV).

Mit dem Verfahren wollten die obersten Wettbewerbshüter Europas feststellen, ob die Deutsche Post über die strittigen 572 Millionen Euro Beihilfen hinaus einen überhöhten Ausgleich vom Staat für die Erfüllung ihres öffentlichen Versorgungsauftrags erhalten hatte.

Die EU-Kommission nahm dabei die staatliche Finanzierung der Beamtenpensionen, staatliche Bürgschaften und Transfers ins Visier.
Dies war nach Ansicht der Richter nicht rechtens, weil die Kommission nach einer anderen erfolgreichen Klage der Post erst ihre Entscheidung aus dem Verfahren von 2002 hätte widerrufen oder aufheben müssen. "Die 2007-Entscheidung wurde unter Verstoß gegen die EU-Verordnung und den Grundsatz der Rechtssicherheit erlassen", schrieb das Gericht.

Die Deutsche Post begrüßte das Urteil und teilte auf Anfrage mit:
"Dies ist ein wichtiger Etappensieg." Die Deutsche Post fühle sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte nach den Worten eines Sprechers an, die Kommission werde das Urteil "genau analysieren, um die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und über die künftige Vorgehensweise zu entscheiden".

Bereits erfolgreich hatte sich die Post gegen die erste Entscheidung der EU-Kommission von 2002 gewehrt. Damals hatten die Wettbewerbshüter Beihilfen von 572 Millionen Euro für unzulässig erklärt, doch die Luxemburger Richter gaben der Post recht und hoben die Entscheidung auf. Die Deutsche Post erhielt nach eigenen Angaben 2008 den gesamten Betrag verzinst, somit rund eine Milliarde Euro, zurück.

Mit dem jüngsten Urteil ist der Rechtsstreit um die Beihilfeentscheidung aber längst nicht beendet. Es sind noch zwei weitere Klagen der Deutschen Post gegen die Kommission und eine Klage Deutschlands beim Gericht anhängig. Dabei geht es nach Angaben des Gerichts um Subventionen für Beamtenpensionen.

(dpa)
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