Medienbericht Hat die Post Arbeitslose als Streikbrecher eingesetzt?

Bonn · Die Bundesagentur für Arbeit prüft einem Medienbericht zufolge, ob während des Streiks bei der Deutschen Post Arbeitslose unrechtmäßig als Streikbrecher in Postbetriebe vermittelt wurden.

Das teilte das Arbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit, wie die "Welt" berichtete. Der Grund der Überprüfung: Bei Arbeitskämpfen hat sich die Bundesagentur neutral zu verhalten und darf weder Arbeitslose gegen ihren Willen in Betriebe mit Arbeitskampf vermitteln noch Streikende mit Arbeitslosengeld unterstützen.

Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Streik bei der Agentur für Arbeit zu melden. Dieser Pflicht sei die Post während des vor einer Woche zu Ende gegangenen Arbeitskampfs nicht im vollen Umfang nachgekommen, kritisierte die Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, gegenüber der "Welt".

So seien aus Baden-Württemberg lediglich 14 Warnstreiks gemeldet worden, aber kein unbefristeter Streik, berichtete die Zeitung mit Verweis auf die Ministeriumsantwort weiter. Laut Verdi seien dort aber Anfang Juli über 4000 Postbeschäftigte im unbefristeten Ausstand gewesen. Für weitere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern könne nicht zwischen Warnstreik und unbefristetem Streik unterschieden werden.

Die Linke-Politikerin Zimmermann forderte Aufklärung von der Bundesregierung. "Erwerbslose dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden", sagte Zimmermann der "Welt". Die Vize-Fraktionschefin der Linken verlangte zudem härtere Strafen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht könne derzeit nur mit einer Geldstrafe von maximal 2000 Euro geahndet werden. Die Deutsche Post äußerte sich zunächst nicht zu dem Bericht.

(AFP)
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